KFZ-Versicherung in der Schweiz
Was müssen Sie bei der Autoversicherung in der Schweiz beachten?
Für Autofahrer in der Schweiz ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Dritten zufügen (Schäden an Personen und Sachen). Ein Schweizer Nummernschild für Ihr Fahrzeug erhalten Sie nur mit einer Bestätigung der Haftpflichtversicherung.
Im Bereich Haftpflichtversicherungen bieten alle Versicherungen praktisch identische Leistungen an. Es lohnt sich deshalb, speziell auf die offerierte Prämie zu achten.
Nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind Schäden am eigenen Fahrzeug. Diese werden durch die sogenannten Kaskoversicherungen übernommen. Unterschieden wird hier zwischen der Teilkasko- und der Kollisionskasko-Versicherung.
- Die Kollisionskasko kommt zum Tragen, wenn man sein Auto selbst beschädigt hat, z.B. durch einen selbst verschuldeten Unfall.
- Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Auto, die durch Dritte verursacht worden sind z.B. Diebstahl, Feuer- oder Marderschäden, Glasbruch und Hagelschäden usw.
Die Kombination von Kollisionskasko und Teilkasko nennt sich Vollkasko-Versicherung. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung sind die Kaskoversicherungen freiwillig (Ausnahme: bei Leasing ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung obligatorisch). Generell gilt: je älter ein Fahrzeug, desto weniger lohnt sich der Abschluss einer Kollisionskaskoversicherung. Für Fahrzeuge, die älter als 4-5 Jahre sind, genügt deshalb in der Regel eine Teilkaskoversicherung.
Tipp: Für den Abschluss einer Fahrzeugversicherung finden Sie die günstigsten Angebote meistens im Internet. Schliessen Sie nur einjährige Verträge ab, damit Sie von neueren günstigen Angeboten profitieren können.
Unterschiede zu Deutschland
- In der Schweiz gehört die Fahrzeugnummer zum Halter, nicht wie in Deutschland zum Fahrzeug. Wer also in der Schweiz sein Fahrzeug verkauft, behält die Autonummer nicht.
- In der Schweiz muss auch für Fahrräder eine Nummer bezogen werden. Die sog. Velovignette kann z.B. bei der Post oder bei gewissen Supermärkten (bsp. Migros) für rund 5 Franken gekauft werden. Jedes Jahr ab Juni muss die neue Vignette auf das Velo geklebt werden.
Tipps zur Einfuhr von Autos aus Deutschland bei einem Umzug
Wenn Sie Ihr Fahrzeug länger als 6 Monate vor dem Umzug in die Schweiz besitzen, dürfen Sie es als Umzugsgut verzollen. In diesem Fall benötigen Sie dieselbe Bescheinigung, die Sie auch für den Umzug Ihrer persönlichen Gegenstände brauchen. Während einem Jahr darf ein im Ausland immatrikuliertes Fahrzeug in der Schweiz frei zirkulieren. Voraussetzung ist, dass die ausländische Versicherung Unfälle in der Schweiz deckt. Nach dieser Frist muss das Fahrzeug in der Schweiz immatrikuliert und ein Schweizer Führerschein beantragt werden. Besitzen Sie Ihr Fahrzeug weniger lang als 6 Monate, gilt es als Neuwagen. In diesem Fall dürfen Sie es nicht als Umzugsgut verzollen und Sie müssen Ihr Fahrzeug innerhalb eines Monats immatrikulieren lassen.
Für die Zulassung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Versicherungsnachweis einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft
- Ausländische Fahrzeugpapiere
- Prüfbericht des Zollamtes
- Verzollung als Umzugsgut: Erklärung des Zollamtes für Übersiedlungsgut.
- Verzollung als Neuwagen: EU-Übereinstimmungsbescheinigung (erhältlich beim Generalimporteur in der Schweiz oder Hersteller des Fahrzeuges)
In jedem Fall muss bis zur Einlösung in der Schweiz eine gültige Versicherungsdeckung bestehen.