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Mietvertrag, Mietkaution und Einzug

Vom Mietvertrag über die Mietkaution bis zur Wohnungsübergabe: Diese drei Schritte begleiten Sie von der Zusage bis in die ersten Wochen in der neuen Wohnung. Comparis zeigt, was Sie prüfen, welche Fristen laufen und worauf Sie achten.

Wo stehen Sie gerade?

Wählen Sie den Einstieg, der zu Ihrer Situation passt.

Schritt 1: Mietvertrag prüfen und unterschreiben

Ein Mietvertrag kann auch mündlich zustande kommen. Üblich und empfehlenswert ist die Schriftform. Prüfen Sie darin vor allem die Kündigungsfristen, die Höhe der Kaution und die Nebenkosten. Nebenkosten schulden Sie nur, wenn sie im Vertrag vereinbart sind. Kündigen Sie zudem Ihre bisherige Wohnung rechtzeitig, sonst zahlen Sie doppelt Miete.

Wer berät Sie bei Fragen zum Vertrag?

Der Mieterverband Ihres Kantons berät zu Vertragsfragen. Eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz übernimmt je nach Deckung Anwalts- und Verfahrenskosten. Für Streitfälle aus dem Mietrecht gilt meist eine Wartefrist von einem bis drei Monaten.

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Schritt 2: Mietkaution hinterlegen und Versicherungen abschliessen

Die Kaution beträgt höchstens drei Monatsmieten. Die Vermieterschaft muss sie auf einem Sparkonto oder Depot auf Ihren Namen hinterlegen. Die Zinsen stehen Ihnen zu. Legen Sie gleichzeitig den Beginn von Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung auf den Einzugstag.

Hausrat und Haftpflicht vor dem Einzug regeln

Die Hausratversicherung deckt Ihr Hab und Gut. Die Privathaftpflicht übernimmt Schäden, die Sie anderen verursachen, je nach Police auch an der Mietwohnung. Legen Sie den Versicherungsbeginn auf den Einzugstag.

Schritt 3: Wohnung übernehmen und die ersten 30 Tage

Halten Sie bei der Übergabe im Übernahmeprotokoll fest, in welchem Zustand die Wohnung ist. Mängel, die Sie erst später entdecken, listen Sie am besten innert zehn Tagen auf und schicken die Liste per Einschreiben. Das empfiehlt der Mieterinnen- und Mieterverband. Den Anfangsmietzins können Sie innert 30 Tagen nach der Übernahme bei der Schlichtungsbehörde anfechten, etwa wenn er deutlich über der Vormiete liegt. Melden Sie sich zudem am neuen Wohnort an.

Häufige Fragen zum Mietvertrag

Klauseln, die gegen zwingendes Mietrecht verstossen, sind nichtig, auch wenn Sie den Vertrag unterschrieben haben. Dazu gehören eine Kaution von mehr als drei Monatsmieten, Koppelungsgeschäfte wie die Pflicht, zusammen mit der Wohnung Möbel zu kaufen, und Vereinbarungen, die den Unterhalt der Wohnung zu Ihrem Nachteil auf Sie abwälzen. Auf den Kündigungsschutz können Sie im Vertrag nicht verzichten.

Ein unterschriebener Mietvertrag ist verbindlich, ein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt es nicht. Aus dem Vertrag kommen Sie, wenn die Vermieterschaft einer Auflösung zustimmt oder wenn Sie eine zumutbare und zahlungsfähige Person vorschlagen, die den Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt. Andernfalls schulden Sie den Mietzins bis zum nächsten möglichen Kündigungstermin.

Ein befristeter Mietvertrag endet ohne Kündigung am vereinbarten Datum. Während der Laufzeit können Sie ihn nicht ordentlich kündigen, ausser der Vertrag sieht das vor. Wird das Ende für Sie oder Ihre Familie zur Härte, können Sie spätestens 60 Tage vor Ablauf bei der Schlichtungsbehörde eine Erstreckung verlangen. Setzen Sie und die Vermieterschaft das Mietverhältnis nach Ablauf stillschweigend fort, gilt es als unbefristet.

Nächste Etappe: Wohnung kündigen, umziehen und abgeben

Früher oder später ziehen Sie wieder aus. Comparis zeigt, welche Kündigungsfristen gelten und wie Umzug und Wohnungsabgabe gelingen.