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646 m²
Objektart
Bauland
Verfügbar ab
sofort
Kaufpreis
CHF 995'000
5070 Frick
Föhrenweg
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Objektart
Bauland
Zimmer
nicht verfügbar
Geschoss
nicht verfügbar
Wohnfläche
nicht verfügbar
Baujahr
nicht verfügbar
Verfügbar ab
sofort
Grundstückfläche
646 m²
Kaufpreis
Kaufpreis
CHF 995'000
Beschreibung
Exklusive Baulandparzelle mit Machbarkeitsstudie
**Attraktives Bauland an privilegierter Hanglage – sofort bebaubar**
An privilegierter Hanglage über den Dächern von Frick bietet sich mit dieser 646 m² grossen Baulandparzelle (Parzelle Nr. 2177) eine seltene Gelegenheit für anspruchsvolles Wohnen mit unverbaubarer Weitsicht Richtung Schwarzwald. Das Grundstück liegt in der Wohnzone 1 (W1) und ist vollständig erschlossen. Der Übernahmetermin ist per sofort oder nach Vereinbarung möglich.
Für die Parzelle liegt eine exklusive, hochwertige Machbarkeitsstudie vor, welche das Potenzial dieses Grundstücks eindrücklich veranschaulicht: Vorgesehen ist der Bau eines modernen Einfamilienhauses (Villa) mit klarer Architektur, hochwertiger Ausstattung und grosszügiger Wohnfläche von rund 268 m². Das Konzept umfasst unter anderem einen lichtdurchfluteten Wohn- und Essbereich von ca. 82 m², drei Schlafzimmer, drei stilvolle Badezimmer, ein begehbares Ankleidezimmer, ein separates Büro (18 m²), einen ca. 25 m² grossen Fitness- und Wellnessbereich sowie einen elegant integrierten Privatpool (18 m²). Ein Carport für zwei Fahrzeuge sowie durchdachte Grundrisse runden das Planungskonzept ab. Optional besteht die Möglichkeit, gegen Aufpreis ein Näherbaurecht auf der nördlich angrenzenden Parzelle zu erwerben, was zusätzliche architektonische Freiheiten eröffnet.
Die relevanten baurechtlichen Eckdaten:
* 2 Vollgeschosse sowie Unter- und Attikageschoss
* Maximale Gebäudehöhe: 7 Meter
* Maximale Gebäudelänge: 20 Meter
* Grünflächenziffer: 0.5
**Wichtiger Hinweis:** Bei der vorliegenden Machbarkeitsstudie handelt es sich um eine unverbindliche Planung – kein bewilligtes Vorprojekt. Die Realisierbarkeit muss mit der zuständigen Baubehörde geprüft werden. Es besteht **keinerlei Übernahmepflicht** dieser Planung – der Käufer ist in der architektonischen Gestaltung vollkommen frei, solange die geltenden Bauvorschriften eingehalten werden.
Ein einmaliges Angebot für alle, die das Besondere suchen – mit viel Spielraum zur individuellen Verwirklichung an einer der attraktivsten Wohnlagen der Region. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne stellen wir Ihnen die ausführliche Verkaufsdokumentation zur Verfügung. Überzeugen Sie sich selbst – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
An privilegierter Hanglage über den Dächern von Frick bietet sich mit dieser 646 m² grossen Baulandparzelle (Parzelle Nr. 2177) eine seltene Gelegenheit für anspruchsvolles Wohnen mit unverbaubarer Weitsicht Richtung Schwarzwald. Das Grundstück liegt in der Wohnzone 1 (W1) und ist vollständig erschlossen. Der Übernahmetermin ist per sofort oder nach Vereinbarung möglich.
Für die Parzelle liegt eine exklusive, hochwertige Machbarkeitsstudie vor, welche das Potenzial dieses Grundstücks eindrücklich veranschaulicht: Vorgesehen ist der Bau eines modernen Einfamilienhauses (Villa) mit klarer Architektur, hochwertiger Ausstattung und grosszügiger Wohnfläche von rund 268 m². Das Konzept umfasst unter anderem einen lichtdurchfluteten Wohn- und Essbereich von ca. 82 m², drei Schlafzimmer, drei stilvolle Badezimmer, ein begehbares Ankleidezimmer, ein separates Büro (18 m²), einen ca. 25 m² grossen Fitness- und Wellnessbereich sowie einen elegant integrierten Privatpool (18 m²). Ein Carport für zwei Fahrzeuge sowie durchdachte Grundrisse runden das Planungskonzept ab. Optional besteht die Möglichkeit, gegen Aufpreis ein Näherbaurecht auf der nördlich angrenzenden Parzelle zu erwerben, was zusätzliche architektonische Freiheiten eröffnet.
Die relevanten baurechtlichen Eckdaten:
* 2 Vollgeschosse sowie Unter- und Attikageschoss
* Maximale Gebäudehöhe: 7 Meter
* Maximale Gebäudelänge: 20 Meter
* Grünflächenziffer: 0.5
**Wichtiger Hinweis:** Bei der vorliegenden Machbarkeitsstudie handelt es sich um eine unverbindliche Planung – kein bewilligtes Vorprojekt. Die Realisierbarkeit muss mit der zuständigen Baubehörde geprüft werden. Es besteht **keinerlei Übernahmepflicht** dieser Planung – der Käufer ist in der architektonischen Gestaltung vollkommen frei, solange die geltenden Bauvorschriften eingehalten werden.
Ein einmaliges Angebot für alle, die das Besondere suchen – mit viel Spielraum zur individuellen Verwirklichung an einer der attraktivsten Wohnlagen der Region. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne stellen wir Ihnen die ausführliche Verkaufsdokumentation zur Verfügung. Überzeugen Sie sich selbst – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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