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577 m²

Objektart

Mehrfamilienhaus

Verfügbar ab

nach Vereinbarung

Kaufpreis

CHF 1'950'000

3018 Bern

Myrtenweg 8

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Eckdaten

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Objektart

Mehrfamilienhaus

Zimmer

nicht verfügbar

Geschoss

nicht verfügbar

Wohnfläche

nicht verfügbar

Baujahr

1905

Verfügbar ab

nach Vereinbarung

Grundstückfläche

577 m²

Kaufpreis

Kaufpreis

CHF 1'950'000

Beschreibung

Charmantes Stadthaus mit zwei Wohnungen


Das Neubarock-Haus mit typischen Merkmalen des Heimatstils befindet sich am ruhigen und attraktiven Myrtenweg im Juraquartier. Die historische Liegenschaft liegt an beliebter Wohnlage in der Nähe von zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten und bester Infrastruktur.

Das Bijou ist als Dreifamilienhaus konzipiert und bietet Potenzial für zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten. Als kleines Mehrfamilienhaus mit den zwei bestehenden Wohnungen bis zum grossen 10-Zimmer-Stadthaus ist alles denkbar. Verschiedene Wohnformen für Familien, Mehrgenerationen oder Wohnen auf zwei Etagen mit einer Dachwohnung zur Vermietung sowie das sichere Anlegen Ihres Kapitals als Investitionsobjekt sind bei dieser Liegenschaft realisierbar.

Die beiden Wohnungen sind zurzeit vermietet (ungekündigt).

Raumbeschrieb

Das geschichtsträchtige, über 100-jährige Mehrfamilienhaus beherbergt eine 6½-Duplexwohnung im Erd- und 1. Obergeschoss sowie eine 3½-Zimmewohnung im 3. Obergeschosss mit attraktiven Grundrissen (ursprünglich 3x 3½-Zimmerwohnungen).
Alte Holzriemenböden, schöner Terrazzo, hohe Räume, teils ursprüngliche Wandverkleidungen, viele Einbauschränke, charmante Rundfenster bei den Terrassen und Gibellukarnen im 2. Obergeschoss lassen die Herzen von Architekturliebhabern dieser Bauzeit höherschlagen.

Die Liegenschaft ist von einer idyllischen Gartenanlage umgeben und alle Etagen verfügen über einen gedeckten Aussenbereich (Terrasse oder Balkon). Das ganze Gebäude ist unterkellert und bietet grosszügigen Stauraum. Das sehr geräumige Dachgeschoss mit Estrichabteilen verfügt über weiteren wertvollen Platz zum Verstauen. Allenfalls könnte das Dachgeschoss zu Wohnraum umgebaut werden. Ob dies aus baurechtlicher Sicht möglich ist, bedarf an Abklärungen mit der Bauverwaltung und der Denkmalpflege der Stadt Bern.

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