Freizügigkeitskonto-Vergleich: Zinsen und Infos
Sie verlassen Ihren Job, haben aber keinen neuen Arbeitgeber? Dann muss Ihr Pensionskassengeld auf ein Freizügigkeitskonto. Comparis klärt auf.

02.05.2025

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1. Freizügigkeitskonto in der Schweiz: Was ist das?
Das Freizügigkeitskonto ist ein Teil der beruflichen Vorsorge (BVG). Bei einem Jahreseinkommen ab 22’680 Franken zahlen Arbeitnehmende in die Pensionskasse ein.
Bei einem Jobwechsel geht Ihr BVG-Guthaben an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers. Entsteht allerdings eine zeitliche Lücke zwischen den Jobs, können Sie das Guthaben auf ein sogenanntes Freizügigkeitskonto überweisen.
Unternehmen Sie nichts, gelangt es frühestens nach sechs Monaten automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Die nationale Vorsorgeeinrichtung dient als Auffangbecken und Sicherheitsnetz der 2. Säule. Erst auf Ihre Anweisung hin überweist die Auffangeinrichtung dann Ihre Freizügigkeitsleistung an einen anderen Anbieter.
Gründe für einen verzögerten Pensionskassen-Wechsel können sein:
Arbeitslosigkeit
berufliche Auszeit
Babypause
Auslandsaufenthalt
Weiterbildung
Sind sie weniger als sechs Monate ohne Pensionskasse? Dann brauchen Sie kein Freizügigkeitskonto. Denn: Sie haben sechs Monate Zeit, Ihrer bisherigen Pensionskasse die neue mitzuteilen.
Was muss ich tun, wenn ich einen neuen Arbeitgeber habe?
Bei einer neuen Anstellung gilt: Sie müssen Ihr Freizügigkeitskapital in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers einbringen. Das Freizügigkeitskonto müssen Sie auflösen.
2. Vergleich der Freizügigkeitskonto-Zinsen
Freizügigkeitskonten gibt es bei:
Banken
Versicherungen
Stiftungen
Oft bekommen Sie einen Vorzugszins. Aber: Die Zinsen für Freizügigkeitskonten unterscheiden sich je nach Anbieter. Eine nicht abschliessende Übersicht finden Sie in der Tabelle:
Kosten und Zinsen beim Freizügigkeitskonto beachten
Hohe Zinsen wirken bei einem Konto attraktiv. Aber: Achten Sie auch auf die Gebühren für die Kontoführung. Hohe Kontoführungsgebühren schmälern die Zinsgewinne. Am besten vergleichen Sie die Zinssätze und Gebühren, um die passende Option für Sie zu finden.
Beratung für die passende Altersvorsorge
Sind Sie unsicher, wo Sie Ihr Pensionskassengeld am besten «parkieren» sollten? Unser Brokerage-Partner Optimatis und seine Vertragsfirmen unterstützen Sie bei der Entscheidung. Die Beratung ist kostenlos.
3. Freizügigkeitskonto eröffnen und wechseln
Teilen Sie Ihrer bisherigen Pensionskasse Ihre gewählte Freizügigkeitslösung mit. Auf Ihre Anweisung hin überweist sie Ihr Guthaben. Danach erhalten Sie eine Austrittsabrechnung.
Vom Anbieter des Freizügigkeitskontos erhalten Sie ein Eröffnungsschreiben. Darin stehen Ihre Kontonummer und eine Eingangsbestätigung der Zahlung.
Comparis-Tipp
Bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG liegen vergessene Gelder in Milliardenhöhe. Vermissen Sie Guthaben aus der 2. Säule? Beim Sicherheitsfonds BVG können Sie per Formular eine Suche in Auftrag geben.
Freizügigkeitsdepot: Vergleich zum Freizügigkeitskonto
Freizügigkeitsguthaben werden in der Regel zu einem festen Zinssatz verzinst. Banken und Freizügigkeitsstiftungen bieten hier als Alternative sogenannte Wertschriftenfonds an. Die Rendite fällt über einen längeren Zeitraum betrachtet oft höher aus als bei reinen Zinskonten.
Wichtig: Sinken die Börsenkurse, verringert sich auch das Fondsguthaben. Deswegen lohnt sich gerade bei solchen Lösungen ein längerer Anlagehorizont. So werden Kursschwankungen über die Zeit hinweg oftmals ausgeglichen.
Einige Anlagelösungen bieten einen Kapitalschutz. Das heisst: Sie bekommen am Ende der Laufzeit eine garantierte Auszahlung mindestens in Höhe des vereinbarten Kapitalschutzes. Das gilt auch, wenn der Kurs sich negativ entwickelt. Informieren Sie sich bei Ihrem Finanzinstitut.
Was ist eine Freizügigkeitspolice?
Sie können Ihre Freizügigkeitsleistung auch in eine Freizügigkeitspolice investieren. Sie deckt Risiken wie Invalidität oder Tod ab. Der Zinssatz der Freizügigkeitsleistung ändert sich in der Regel jährlich. Er ist je nach Anbieter unterschiedlich.
Bei einer Freizügigkeitspolice haben Sie eine Garantie für Ihr gesamtes Guthaben. Dafür können Sie die Police nicht ohne Verlust vorzeitig auflösen.
4. Wie viele Freizügigkeitskonten sind erlaubt?
Sie dürfen Ihr Pensionskassenguthaben auf maximal zwei Konten bei verschiedenen Anbietern überweisen. Erlaubt ist höchstens ein Konto pro Anbieter. Sie können Guthaben nicht mehr splitten, wenn es sich schon auf einem Freizügigkeitskonto befindet.
Der Vorteil einer Splittung: Sie senken das Verlustrisiko im Fall eines Konkurses der Bank. Denn: Bei einem Konkurs ist Ihr Vorsorgekonto nur bis maximal 100’000 Franken abgesichert.
Kontoguthaben über 100’000 Franken sind nicht geschützt. Kommt es zu einem Konkurs, sind darüberliegende Beträge gefährdet. Wertschriften sind diesem Risiko allerdings nicht ausgesetzt: Sie gehören Ihnen und gehen auch bei Konkurs nicht verloren.
Steuern sparen mit zwei Freizügigkeitskonten
Eine Splittung senkt nicht nur das Risiko bei einem Konkurs – Sie sparen auch Steuern. Denn: Beziehen Sie Ihr Guthaben bei Ihrer Pensionierung gestaffelt, zahlen Sie aufgrund der Steuerprogression weniger. Voraussetzung: Sie beziehen die Guthaben in zwei unterschiedlichen Steuerperioden.
Eine Ausnahme bilden Schweizer Kantonalbanken. Die meisten bieten über die Einlagensicherung hinaus eine Staatsgarantie. So sind auch Guthaben über 100’000 Franken geschützt.
Die Kantonalbanken Waadt, Bern und Genf haben keine Staatsgarantie.
5. Freizügigkeitskonto auflösen
Wann kann ich das Guthaben auf meinem Freizügigkeitskonto beziehen?
Ihr gespartes Guthaben ist bis zur ordentlichen Pensionierung gesperrt. Eine vorzeitige Auszahlung des Guthabens ist nur in Ausnahmefällen möglich:
Aufnahme von Selbstständigkeit
Auswanderung: Endgültiges Verlassen der Schweiz
Tod
Invalidität
Die Freizügigkeitsleistung ist geringer als der Jahresbeitrag des Arbeitnehmenden.
Gut zu wissen: Lösen Sie Ihr Konto frühzeitig auf, ist das oft kostenpflichtig. Wie hoch die Kosten sind, unterscheidet sich je nach Anbieter und Grund der Auflösung.
Trifft keiner dieser Fälle zu? Dann können Sie sich frühestens mit 60 Jahren das Freizügigkeitsguthaben auszahlen lassen.
Bis wann muss ich mein Freizügigkeitskonto auflösen?
Sie müssen das Freizügigkeitskonto mit Erreichen des ordentlichen Pensionsalters auflösen. Ausnahme: Sie sind nach dem ordentlichen Pensionsalter weiter erwerbstätig. Dann dürfen Sie das Freizügigkeitskonto bis zum Alter von 70 Jahren beibehalten.
Bislang durften Personen mit Freizügigkeitsguthaben den Bezug desselben auch ohne Erwerbstätigkeit bis zum 70. Geburtstag aufschieben. Das ändert sich 2030: Dann müssen Sie nach Erreichen des ordentlichen Pensionsalters eine Erwerbstätigkeit vorweisen.
Ein Aufschub kann sich steuerlich lohnen: Ihr Vorsorgeguthaben ist während der Laufzeit von der Vermögenssteuer befreit. Die Zinserträge sind bis zur Auszahlung steuerfrei. Bei einer Auszahlung wird Ihr Guthaben ausserdem separat vom übrigen Einkommen besteuert. Der Tarif ist reduziert.
6. Freizügigkeitskonto in Steuererklärung
Gelder aus der 2. Säule müssen Sie erst beim Bezug in der Steuererklärung angeben. Solange sich Ihr Guthaben in einer Freizügigkeitslösung befindet, müssen Sie es nicht ausweisen.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 15.10.2019