Pensionsplanung in der Schweiz
Spätestens mit 50 Jahren ist es Zeit für die Pensionsplanung. Vom Berechnen von Vorsorgelücken bis zur 3a-Auszahlung: Hier finden Sie wichtige Informationen und Tipps zur Planung Ihrer Pensionierung.
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Pensionsplanung: Darum ist sie wichtig
Das ordentliche Pensionsalter in der Schweiz liegt bei 65 Jahren. Mit der Planung Ihrer Pensionierung sollten Sie aber schon früher beginnen. Machen Sie sich spätestens mit etwa 50 Jahren konkrete Gedanken über Ihr Leben nach der Pensionierung.
Wer frühzeitig plant, kann rechtzeitig Vorsorgelücken schliessen und mit Pensionskassen-Einkäufen oder der Säule 3a die Steuern optimieren. Machen Sie sich jetzt schon Gedanken über den Bezug der Pensionskasse und die Auszahlung der Säule 3a. Jetzt haben Sie noch genug Zeit, ein 3a-Splitting vorzunehmen.
Fachleute können Sie beim Planen Ihrer Pensionierung unterstützen. Optimatis, der Brokerage-Partner von Comparis, bietet eine unabhängige Pensionsplanung.
In drei Schritten zur optimalen Pensionsplanung
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre aktuelle Situation und Ihre Wünsche für die Pensionierung:
Welche Einnahmen erwarten Sie aus AHV, Pensionskasse und Säule 3a?
Welche weiteren Vermögenswerte haben Sie?
Welchen Lebensstandard möchten Sie im Ruhestand beibehalten?
Wie hoch sind Ihre fixen und variablen Ausgaben nach der Pensionierung?
Möchten Sie sich früher pensionieren lassen? Oder schrittweise? Oder über das Pensionsalter hinaus arbeiten?
Als Faustregel gilt: Sie brauchen 80 Prozent des letzten Einkommens, um nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard zu halten. Sind Ihre Einnahmen nach der Pensionierung tiefer als der errechnete Bedarf? Dann besteht eine Vorsorgelücke.
Um Vorsorgelücken zu schliessen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Säule 3a optimal nutzen: Zahlen Sie jedes Jahr den Maximalbetrag ein. Neu ist auch eine Nachzahlung möglich.
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse: Sie verbessern die Rentenleistung und bringen steuerliche Vorteile.
Flexibler Ruhestand: Ein späterer Pensionierungszeitpunkt kann die Rentenleistung deutlich erhöhen.
Vermögensaufbau in der Säule 3b: Etwa durch Immobilien, Wertschriften oder Sparkonten.
Unser Pensionsplanungs-Ratgeber

Das Vorsorgesystem der Schweiz
Die Schweizer Altersvorsorge beruht auf der staatlichen Vorsorge (1. Säule), der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule).

1. Säule: AHV
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist der Grundpfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz.
Tipps rund um die Planung der Pensionierung

Vorsorgelücke berechnen in der Schweiz: So geht's

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Pensionskassen-Auszahlung: Tipps

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Frühpensionierung in der Schweiz: Was gilt beim Vorruhestand?

Säule 3a auszahlen: Das Wichtigste zum Bezug der Säule 3a
Häufige Fragen zur Pensionsplanung
Bei der Pensionsplanung gilt grundsätzlich: Sie kann nie zu früh erfolgen. Spätestens mit etwa 50 Jahren sollten Sie sich aber an die konkretere Planung machen. So haben Sie noch Zeit, allfällige Vorsorgelücken zu schliessen.
Die Kosten für eine Pensionsplanung sind abhängig vom Anbieter. Die meisten Banken bieten eine entsprechende Beratung an, aber auch Versicherungen und unabhängige Finanzberatungsfirmen. Je nach Anbieter zahlen Sie einen Pauschalpreis oder einen Stundensatz. Häufig wird für das erste Gespräch kein Honorar erhoben.
Das Erstgespräch bei Optimatis, dem Brokerage-Partner von Comparis, ist kostenlos.
Das ist abhängig von Ihrem Bedarf nach der Pensionierung. Eine Faustregel sagt: Sie brauchen jedes Jahr 80 Prozent des letzten Einkommens, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie finden aber in Ihrem Pensionskassen-Ausweis den maximal möglichen Einkaufsbetrag.
Er entspricht der Differenz zwischen dem maximal möglichen Altersguthaben und dem tatsächlich angesparten Guthaben.
Mit einem Einkauf können Sie Ihr Guthaben in der Pensionskasse aufstocken und Steuern sparen.
Das ordentliche Rentenalter in der Schweiz ist für Männer und Frauen 65 Jahre. Für Frauen mit Jahrgang 1961 bis 1963 gelten Übergangsbestimmungen.
Bei einer Frühpensionierung können Sie die Gelder aus AHV, Pensionskasse und Säule 3a früher beziehen:
– Bei der AHV maximal 2 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter.
– Bei der Pensionskasse maximal 7 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter.
– Bei der Säule 3a maximal 5 Jahre vorher.