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Säule 3a nachzahlen und Vorsorgelücken schliessen

Ab 2026 können Sie Beiträge in die Säule 3a nachzahlen. Welche Voraussetzungen es gibt und wie das geht, erklärt Comparis.

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Magdalena Soll

12.02.2025

Ein Mann wirft eine Münze in ein Sparschwein.

iStock / Jacob Wackerhausen

1.Säule 3a nachzahlen: Ab wann ist das möglich?
2.Wann kann ich nicht nachträglich in die Säule 3a einzahlen?
3.Säule 3a nachträglich einzahlen: Wie hoch darf die Nachzahlung sein?
4.Kann ich den Betrag von der Steuer abziehen, den ich in die Säule 3a rückwirkend einzahle?
5.Wie kann ich nachträglich in die Säule 3a einzahlen?
6.Lohnt es sich, nachträglich in die Säule 3a einzuzahlen?

1. Säule 3a nachzahlen: Ab wann ist das möglich?

Ab 2026 dürfen Sie Geld in die Säule 3a nachzahlen – unter gewissen Bedingungen (Art. 7a BVV 3):

  • Sie dürfen erst Beitragslücken ab 2025 schliessen. Die erste Nachzahlung können Sie also frühestens 2026 machen.

  • Sie müssen vor einer Nachzahlung den Maximalbetrag für das laufende Jahr einzahlen. Der Maximalbeitrag liegt 2025 bei 7’258 Franken für Angestellte. Bei Selbstständigen beträgt er 36’288 Franken.

  • Nachzahlungen sind nur zehn Jahre lang möglich. Sie müssen also spätestens 2035 für 2025 nachzahlen.

  • Sie können nur für Jahre nachzahlen, in denen Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen hatten. Ausserdem müssen Sie auch im Kalenderjahr der Einzahlung ein AHV-pflichtiges Einkommen haben. Sonst ist eine Nachzahlung in diesem Jahr nicht möglich.

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2. Wann kann ich nicht nachträglich in die Säule 3a einzahlen?

In einigen Fällen können Sie nicht nachträglich in die Säule 3a einzahlen:

  • Wenn Sie für das Jahr schon etwas nachgezahlt haben. Beispiel: Sie haben 2025 3’000 Franken in Ihre Säule 3a eingezahlt. Bei einer Nachzahlung haben Sie schon 2’000 Franken zusätzlich eingezahlt. Eine weitere Zahlung ist danach nicht mehr möglich und Sie erreichen für 2025 den Maximalbetrag nicht. 

  • Wenn Sie Ihr Guthaben aus der Säule 3a schon als Altersleistung bezogen haben.

  • Sie können keine Beitragslücken nachzahlen, die wegen eines Vorbezugs entstanden sind.

3. Säule 3a nachträglich einzahlen: Wie hoch darf die Nachzahlung sein?

Möchten Sie eine Nachzahlung in die Säule 3a tätigen, sind zwei Maximalbeträge entscheidend:

  • Der «kleine Beitrag» des Jahres, für das Sie nachzahlen. Der kleine Beitrag ist der Maximalbetrag für Erwerbstätige mit zweiter Säule. Für 2025 beträgt er beispielsweise 7'258 Franken.

  • Der «kleine Beitrag» des Jahres, in dem Sie nachzahlen.

Lücken in vergangenen Jahren können Sie bis zum damals geltenden kleinen Beitrag füllen. Insgesamt dürfen Ihre Nachzahlungen in einem Jahr den kleinen Beitrag des Einzahlungsjahrs nicht überschreiten.

Beispiel Nachzahlung

Hier ein fiktives Beispiel:

Kleiner Beitrag / Maximalbetrag Eingezahlter Betrag Beitragslücke
Jahr 1 7'500 3'500 4'000
Jahr 2 7'600 4'000 3'600
Jahr 3 7'800 4'500 3'300
Jahr 4 8'000 8'000 0

In Jahr 4 ist der kleine Beitrag oder Maximalbetrag 8'000 Franken. Das heisst, Sie dürfen insgesamt maximal 8'000 Franken für vergangene Jahre nachzahlen.

Sie könnten in Jahr 4 also zum Beispiel die Beitragslücken für Jahr 1 und Jahr 2 schliessen. Sie könnten aber nicht alle Lücken aus den Jahren 1 bis 3 auf einmal schliessen, weil Sie dann mehr als 8'000 Franken nachzahlen würden.

4. Kann ich den Betrag von der Steuer abziehen, den ich in die Säule 3a rückwirkend einzahle?

Ja, die rückwirkenden Einkäufe in die 3. Säule können Sie von den Steuern abziehen. Sie ziehen sie vom steuerbaren Einkommen ab – genau wie bei der regulären Einzahlung in die Säule 3a.

5. Wie kann ich nachträglich in die Säule 3a einzahlen?

Sie müssen die Nachzahlung schriftlich bei Ihrer Säule-3a-Einrichtung beantragen (Art. 7b BVV 3). Der Antrag muss Folgendes enthalten:

  • Angaben, die Sie schriftlich einreichen müssen:

    • Wie viel Geld möchten Sie insgesamt nachzahlen?

    • Für welche Jahre möchten Sie die Beitragslücken schliessen?

    • Wie viel Geld möchten Sie pro Jahr nachzahlen?

    • Wie viel Geld haben Sie schon eingezahlt in den Jahren, für die Sie die Lücke schliessen wollen? Sie müssen eine separate Angabe pro Jahr machen.

  • Bestätigungen, die Sie schriftlich einreichen müssen:

    • Sie haben im Jahr des Einkaufs den vollständigen Betrag in die Säule 3a eingezahlt.

    • Sie hatten ein AHV-pflichtiges Einkommen im Jahr der Beitragslücke, die Sie schliessen wollen.

    • Sie haben noch keine nachträgliche Einzahlung geleistet für das Jahr, in dem Sie die Lücke schliessen wollen.

    • Sie haben noch kein Guthaben der Säule 3a als Altersguthaben bezogen.

6. Lohnt es sich, nachträglich in die Säule 3a einzuzahlen?

Der nachträgliche Einkauf in die Säule 3a lohnt sich oft. Denn: Sie können den nachgezahlten Betrag von den Steuern abziehen und erhöhen Ihre Ersparnisse fürs Alter. Aber: Sie können über das eingezahlte Geld bis zum Bezug nicht frei verfügen.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 21.12.2021

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