Vorsorgelücke bei Teilzeitarbeit: Das sollten Sie beachten
Teilzeitarbeit wirkt sich negativ auf die Altersrente aus. Wer sich nicht frühzeitig um seine Vorsorge kümmert, riskiert eine Vorsorgelücke. Unsere Tipps helfen Ihnen bei der Vorsorgeplanung.

09.01.2025

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1. Vermeiden Sie AHV-Beitragslücken während eines Teilzeitpensums
Arbeiten Sie Teilzeit, verdienen Sie weniger. Dadurch zahlen Sie auch weniger in die AHV ein. Teilzeitarbeit führt deshalb in der Regel zu einer Minderung der AHV-Leistungen. Nur mit einer lückenlosen Beitragsdauer und einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 90’720 Franken (Stand 2025) erhalten Sie die monatliche Maximalrente.
Die Maximalrente für Einzelpersonen beträgt 2’520 Franken pro Monat. Ehepaare erhalten maximal 3’780 Franken. Die minimale AHV-Rente liegt bei 1’260 Franken. Wichtig: Bei den AHV-Altersrenten führt jedes fehlende Beitragsjahr zu einer lebenslangen Kürzung der Rente um rund 2,3 Prozent.
Comparis-Tipps: AHV-Beitragslücken vermeiden
Zahlen Sie in jedem Fall den jährlichen AHV-Mindestbeitrag ein. So verhindern Sie eine Kürzung der Altersrente. Aktuell beträgt er 530 Franken.
Verlangen Sie bei der Ausgleichskasse regelmässig einen Auszug Ihres individuellen AHV-Kontos. So können Sie überprüfen, wie viel Sie bereits eingezahlt haben. Haben Sie eine Beitragslücke festgestellt? Dann können Sie diese Lücke innerhalb von fünf Jahren durch eine Nachzahlung schliessen.
Ziehen Sie Kinder auf oder kümmern Sie sich um pflegebedürftige Verwandte? Teilzeitarbeitende können bei der AHV Erziehungs- bzw. Betreuungsgutschriften anrechnen lassen und dadurch Ihre Altersrente erhöhen.
2. Pensionskasse bei Teilzeitarbeit: Achten Sie auf den Koordinationsabzug
Teilzeitarbeitende werden bei der beruflichen Vorsorge häufig stark benachteiligt. Das hat zwei Gründe:
Arbeitgeber müssen ihre Angestellten erst ab einem Jahreslohn von über 22’680 Franken in die Pensionskasse (PK) aufnehmen.
Der sogenannte Koordinationsabzug von 26’460 Franken sorgt dafür, dass sich die PK-Leistungen bei reduzierten Arbeitspensen überproportional verringern.
Bei Teilzeitarbeit ist also Ihr Jahreslohn für die Rente aus der Pensionskasse entscheidend. Verdienen Sie jährlich unter 22’680 Franken, sind Sie in der Pensionskasse nicht versichert. Verdienen Sie bei einem einzigen Arbeitgeber mehr, wird Ihr Jahreslohn mit dem Koordinationsabzug versichert. Erreichen Sie bei mehreren Arbeitgebern insgesamt die Eintrittsschwelle, können Sie sich freiwillig versichern.
Die Leistungen aus der 1. Säule (AHV) und der 2. Säule (BVG) sind aufeinander abgestimmt, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Das heisst: Die BVG versichert nur den Teil Ihres Lohns, für den Sie nicht schon durch die AHV Ihre Rente erhalten werden.
Der Koordinationsabzug beträgt immer ⅞ der maximalen AHV-Rente, im Moment 26’460 Franken. Er ist bei jeder versicherten Person gleich. Ihr bei der BVG versicherter Lohn ist also Ihr Lohn minus 26’460 Franken.
Der minimal versicherte BVG-Lohn ist gesetzlich auf 3’780 Franken festgelegt. Dieser Betrag muss Ihnen bei Erreichen der Eintrittsschwelle von 22’680 Franken in jedem Fall angerechnet werden – unabhängig von der Höhe des Koordinationsabzugs.
Comparis-Tipps
Wählen Sie einen Arbeitgeber, dessen Pensionskasse einen reduzierten Koordinationsabzug zulässt. Grosse Pensionskassen wenden oft einen Koordinationsabzug an, der proportional zum Arbeitspensum ist. Bei einem 50-Prozent-Pensum gilt dann also ein Koordinationsabzug von 11’340 Franken.
Versuchen Sie, alle Teileinkommen über eine einzige Pensionskasse zu versichern. Auf diese Weise wird der Koordinationsabzug nur einmal abgezogen.
Ist das nicht möglich, schliessen Sie sich der Stiftung Auffangeinrichtung BVG an.
Eine weitere Möglichkeit zum Schliessen von Vorsorgelücken ist ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse. Dadurch können Sie Ihr Altersguthaben erhöhen.
3. Vorsorgelücken schliessen durch Säule 3a
Eine allfällige Vorsorgelücke können Sie durch Einzahlungen in die Säule 3a schliessen. Voraussetzung für Einzahlungen in die Säule 3a ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen.
Der jährliche Maximalbetrag hängt davon ab, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind oder nicht: Bei einer Pensionskasse versicherte Teilzeitarbeitende dürfen jährlich bis zu 7'258 Franken einzahlen. Wer keiner Pensionskasse angehört, ist hingegen zu Beiträgen bis 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens bis zu einem Maximum von 36’288 Franken berechtigt. Aber auch kleinere Beiträge lohnen sich.
Comparis-Tipps
Zahlen Sie schon früh in die 3. Säule ein. Für erwerbstätige Personen ohne Pensionskasse sollte die Säule 3a ein fester Bestandteil der Altersvorsorge sein.
Schliessen Sie Beitragslücken in der Säule 3a: Ab 2026 können Sie unter gewissen Bedingungen in die Säule 3a nachzahlen. Im Jahr der getätigten Nachzahlung profitieren Sie von Steuerersparnissen.
Investieren Sie Ihr Geld in der Säule 3a gewinnbringend: Nebst den klassischen Säule-3a-Konten mit Verzinsung gibt es eine Reihe von weiteren 3a-Vorsorgeprodukten: Säule-3a-Fonds, Wertschriftenvorsorge oder digitale Vorsorgelösungen. Lassen Sie sich von einem neutralen Vorsorgeexperten oder einer -expertin beraten.
Gut zu wissen: Bei dieser Vorsorgeform leistet der Arbeitgeber keine Beitragsanteile. Die in die Säule 3a einbezahlten Beträge können Sie aber vom steuerbaren Einkommen abziehen. Sie dürfen das Guthaben in der Säule 3a aber frühestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung beziehen. Ein vorzeitiger Bezug der Säule 3a ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.
4. Fazit: Was bedeutet Teilzeitarbeit für die Rente?
Teilzeitarbeit birgt neben den Vorteilen auch einige Risiken – insbesondere im Hinblick auf die Altersvorsorge. Wer Teilzeit arbeitet, zahlt weniger in die AHV und die Pensionskasse ein. Um den Nachteilen der Teilzeitarbeit in der Vorsorge entgegenzuwirken, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Bestellen Sie regelmässig einen Auszug Ihres AHV-Kontos und gleichen Sie allfällige Lücken innerhalb von fünf Jahren aus.
Achten Sie bei der Wahl des Arbeitgebers auf dessen Pensionskassen-Reglement. Falls Sie die Wahl haben: Wählen Sie einen Arbeitgeber, dessen Pensionskasse einen reduzierten Koordinationsabzug zulässt.
Schliessen Sie Vorsorgelücken durch Einzahlungen in die Säule 3a oder Pensionskasseneinkäufe.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 14.05.2019