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Bussen in Europa: So viel kosten Verkehrsvergehen

Bei Autoferien im Ausland drohen Ihnen bei Verkehrsvergehen teils hohe Strafen. Comparis gibt einen Überblick über verschiedene Bussen in Europa.

Magdalena Soll Foto
Magdalena Soll

03.07.2025

Autos und ein LKW auf einer Autobahn.

iStock / supergenijalac

1.Wie unterscheiden sich die Bussgelder in europäischen Ländern?
2.Ausführlichere Bussenkataloge für die Schweizer Nachbarländer
3.Promillegrenze in Europa: Andere Regeln für Junglenkende und Berufsfahrer
4.Wie unterscheiden sich die Tempolimits in den europäischen Ländern?
5.Werden Bussgelder aus dem Ausland in der Schweiz vollstreckt?

1. Wie unterscheiden sich die Bussgelder in europäischen Ländern?

Die Verkehrsregeln unterscheiden sich je nach Land – das gilt auch für Bussgelder. Beispiel: In Albanien beginnt das Bussgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h bei etwa zehn Franken. In Norwegen kostet die gleiche Geschwindigkeitsübertretung mindestens 600 Franken.

In der Karte sehen Sie Beispiele für die Bussgelder einiger Verkehrsvergehen:

Diese Liste dient als allgemeine Orientierung. Die Bussgelder können je nach aktuellen Gesetzesänderungen oder spezifischen Umständen vor Ort unterschiedlich ausfallen. 

In einigen Ländern fallen allenfalls zusätzliche Gebühren oder Punkte im Verkehrssünderregister an.

Verkehrsrechtsschutz im Ausland kann helfen

Bei Autoferien im Ausland kann ein Verkehrsrechtsschutz sinnvoll sein. Diese Versicherung kann etwa vor ungerechtfertigten Bussen und hohen Gerichtskosten bewahren. Vergleichen Sie am besten verschiedene Angebote – Preise und Leistungen unterscheiden sich teils stark.

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2. Ausführlichere Bussenkataloge für die Schweizer Nachbarländer

Tempolimits in Frankreich

  • Innerorts: 50 km/h

  • Ausserorts: 80–90 km/h

  • Schnellstrassen: 110 km/h

  • Autobahnen: 130 km/h

Gut zu wissen zum Tempolimit:

  • Ausserorts gilt je nach Département ein Tempolimit von 80 km/h oder 90 km/h. 

  • Schnellstrassen sind Strassen mit zwei Spuren pro Richtung.

  • Bei Regen und für Neulenkende gilt dort ein Tempolimit von 100 km/h.

  • Auf Autobahnen gilt bei Regen und für Neulenkende eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h.

Bussen in Frankreich

Vergehen Busse
Geschwindigkeitsübertretung bis 20 km/h ausserorts 45 € bis 180 €, je nach Zeitpunkt der Zahlung
Geschwindigkeitsübertretung bis 20 km/h innerorts 90 € bis 375 €, je nach Zeitpunkt der Zahlung
Geschwindigkeitsübertretung von 20 bis 50 km/h 90 € bis 375 €, je nach Zeitpunkt der Zahlung
Geschwindigkeitsübertretung über 50 km/h Bis 1’500 €, das Gericht legt die Höhe der Busse fest
«Voie réservée» unbefugt benutzt Bis 135 €
Mitführen eines Radarwarners Bis zu 1’500 €, Sicherstellung des Gerätes
Fehlende Umweltplakette in Umweltzone 68 Euro
Autobahnmaut nicht bezahlt Maut plus 10 € bis 375 €, je nach Zeitpunkt der Zahlung
Alkohol am Steuer Ab 135 €
Parkdelikt Ab 15 €
Rotlichtverstoss Ab 135 €
Handy am Steuer Ab 135 €

Quelle: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.

Stand: Juli 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.

«Voie réservée»: Reservierte Fahrspuren

Eine «Voie réservée» ist eine Fahrspur, die nur für bestimmte Fahrzeugkategorien freigegeben ist:

  • ÖV-Fahrzeuge

  • Taxis

  • Fahrzeuge mit mindestens zwei Insassen

  • Besonders emissionsarme Fahrzeuge mit der Umweltplakette «Crit’Air 0».

Die reservierten Fahrspuren sind mit einem blauen Schild mit weissem Diamanten gekennzeichnet. Teils gilt die Einschränkung nur für einen bestimmten Zeitraum, etwa während des Berufsverkehrs.

Bei einigen «Voies réservées» sind auch bestimmte der erlaubten Fahrzeugkategorien ausgeschlossen. So dürfen etwa bei Strasbourg teils Elektroautos trotz Umweltplakette erst mit zwei Insassen die reservierte Fahrspur benutzen.

Tempolimits in Österreich

  • Innerorts: 50 km/h

  • Ausserorts: 100 km/h

  • Schnellstrassen: 100 km/h

  • Autobahnen: 130 km/h

Gut zu wissen zum Tempolimit:

  • Auf bestimmten Autobahnen gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h.

Bussen in Österreich

Vergehen Busse
Geschwindigkeitsübertretung von 10 bis 20 km/h 45 € bis 100 €, je nach Messmethode, Vorschriftsschild und Ort des Vergehens
Geschwindigkeitsübertretung von 20 bis 40 km/h 60 € bis 190 €,  je nach Messmethode, Vorschriftsschild und Ort des Vergehens
Geschwindigkeitsübertretung von 40 bis 60 km/h innerorts oder 50 bis 70 km/h ausserorts 300 € bis 5’000 € plus Fahrverbot von einem Monat
Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 60 km/h innerorts oder mehr als 70 km/h ausserorts 500 € bis 7’500 € plus Fahrverbot von mindestens drei Monaten. Ihr Fahrzeug kann vorläufig für zwei Wochen beschlagnahmt werden.
Überfahren einer gelben, nicht blinkenden Ampel 40 € bis 75 €
Rotlichtverstoss 100 € bis 140 €
Verletzung des Rechtsfahrgebots 55 € bis 75 €
Blinker nicht gesetzt beim Wechsel von Fahrstreifen oder Fahrtrichtung 55 € bis 75 €
Rettungsgasse nicht gebildet 60 € bis 125 €, bei Behinderung eines Einsatzfahrzeuges höher
Alkohol am Steuer Ab 300 €
Parkdelikt Ab 20 €
Handy am Steuer Ab 100 €
Fehlende Autobahnvignette 120 € Ersatzmaut. Bei Nichtzahlung bis zu 3’000 €.

Quelle: ÖEAMTC

Stand: Juli 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.

Die angegebenen Bussen sind Richtwerte. Sie können sich je nach Situation und Bundesland unterscheiden.

Tempolimits in Italien

  • Innerorts: 50 km/h

  • Ausserorts: 90 km/h

  • Schnellstrassen: 110 km/h

  • Autobahnen: 130 km/h

Gut zu wissen zum Tempolimit:

  • Auf Schnellstrassen gilt bei Regen und Schnee sowie für Neulenkende ein Tempolimit von 90 km/h.

  • Auf Autobahnen gilt bei Regen und Schnee eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h.

  • Neulenkende dürfen auf Autobahnen höchstens 100 km/h fahren.

Bussen in Italien

Vergehen Busse
Geschwindigkeitsübertretung bis 10 km/h 42 € bis 173 €, je nach Zeitpunkt der Zahlung
Geschwindigkeitsübertretung von 10 bis 40 km/h 173 € bis 694 €, je nach Zeitpunkt der Zahlung. Höher bei mehrfachen Vergehen innerorts innerhalb eines Jahres.
Geschwindigkeitsübertretung von 40 bis 60 km/h 543 € bis 2’170 €, je nach Zeitpunkt der Zahlung. Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten.
Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 60 km/h 845 € bis 3’382 €, je nach Zeitpunkt der Zahlung. Fahrverbot von 6 bis 12 Monaten.
Rotlichtverstoss 167 € bis 665 €
Missachten von Überholverbot 167 € bis 1’308 €
Licht nicht angeschaltet 42 € bis 173 €
Blinker nicht gesetzt beim Wechsel von Fahrstreifen oder Fahrtrichtung 42 € bis 173 €
Parkdelikt 42 € bis 173 €
Handy am Steuer 250 € bis 1’000 €, allenfalls Fahrverbot von 15 Tagen bis 2 Monaten
Alkohol am Steuer 543 € bis 6’000 €, Fahrverbot bis hin zu Gefängnisstrafe
Unerlaubte Fahrt durch eine «Zone a traffico limitato» 87 € bis 678 € pro Verstoss

Quelle: Codice della Strada

Stand: Juli 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.

Tempolimits in Deutschland

  • Innerorts: 50 km/h

  • Ausserorts: 100 km/h

  • Schnellstrassen: 100 km/h

  • Autobahnen: Unbegrenzt, Richtgeschwindigkeit 130 km/h

Gut zu wissen zum Tempolimit:

  • Bei mehrspurigen Schnellstrassen mit baulicher Trennung gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Bussen in Deutschland

Vergehen Busse
Reissverschlussprinzip nicht beachtet 20 €
Keine Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen 60 € bis 120 €
Geschwindigkeitsübertretung von 1 bis 30 km/h innerorts 30 € bis 180 €, je nach Geschwindigkeit
Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 30 km/h innerorts 260 € bis 800 € plus Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten, je nach Geschwindigkeit
Geschwindigkeitsübertretung von 1 bis 40 km/h ausserorts 20 € bis 200 €, je nach Geschwindigkeit
Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 40 km/h innerorts 320 € bis 700 € plus Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten, je nach Geschwindigkeit
Missachtung des Überholverbots 150 €
Blinker nicht gesetzt beim Wechsel von Fahrstreifen oder Fahrtrichtung 10 €
Rettungsgasse nicht gebildet 200 € plus Fahrverbot von 1 Monat
Parkdelikt 10 € bis 110 €, je nach Verstoss und Folgen
Handy am Steuer 100 € bis 200 €, bei Verkehrsgefährdung oder Unfall Fahrverbot von 1 Monat
Nutzen eines Radarwarners 75 €
Rotlichtverstoss 90 € bis 240 €, bei Verkehrsgefährdung oder Unfall Fahrverbot von 1 Monat
Alkohol am Steuer 500 €, Fahrverbot von 1 Monat
Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette 100 €

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt

Stand: Juli 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.

Bussen mit einem Regelsatz von mindestens 55 € können bei Gefährdung oder Sachbeschädigung weiter erhöht werden.

Bei Gefährdung anderer und Unfällen aufgrund von Verkehrsdelikten fallen Bussgelder teils höher aus.

Die Bussen für Geschwindigkeitsübertretungen können je nach Wetterverhältnissen (z. B. schlechte Sicht) höher ausfallen.

3. Promillegrenze in Europa: Andere Regeln für Junglenkende und Berufsfahrer

In vielen Ländern gibt es bei der Promillegrenze einen separaten Grenzwert für Junglenkende und Berufsfahrer. In einigen Ländern liegt die Grenze für diese Gruppen sogar bei null Promille. Informieren Sie sich rechtzeitig über die geltenden Regelungen, wenn Sie zu einer der Gruppen gehören.

4. Wie unterscheiden sich die Tempolimits in den europäischen Ländern?

Je nach Land und Strassenart gelten unterschiedliche Tempolimits. Einige Länder schreiben auch je nach Jahreszeit, Wetter oder Fahrerfahrung andere Höchstgeschwindigkeiten vor. Die Tabelle gibt Ihnen einen Überblick.

5. Werden Bussgelder aus dem Ausland in der Schweiz vollstreckt?

Grundsätzlich gilt: Post aus dem Ausland wegen einer Strassenverkehrs-Busse darf Ihnen zugestellt werden (Art. 30 Abs. 2 IRSV). Aber: Die Bussen können nur durchgesetzt werden, wenn das in einem Staatsvertrag steht – und das teils erst ab einem bestimmten Mindestbetrag. Einen solchen Vertrag hat die Schweiz mit:

  • Frankreich

  • Deutschland

  • Österreich

  • Liechtenstein

  • Niederlande

Aus anderen Ländern können Sie also den Brief mit der Busse bekommen. Zahlen Sie aber nicht, droht Ihnen kein Inkasso-Verfahren in der Schweiz. Reisen Sie allerdings mit nicht bezahlter Busse in ein Land ein, drohen Ihnen allenfalls Konsequenzen. Das können etwa Mahngebühren oder ein Einreiseverbot sein. 

Zahlen Sie gerechtfertigte Bussen am besten. Ist die Busse Ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigt, können Sie in der Regel Einspruch einlegen. Das sollten Sie schriftlich und eingeschrieben machen.

Gut zu wissen: In einigen Ländern gibt es bei frühzeitiger Zahlung Rabatte auf Bussen. Den Zeitraum können Sie meist auf dem Bussenbescheid sehen. Beispiel: Zahlen Sie eine Busse aus Griechenland innert zehn Tagen, kostet sie nur die Hälfte.

Wichtig: Prüfen Sie die Busse auf Echtheit, bevor Sie sie bezahlen. Suchen Sie etwa nach der ausstellenden Polizeibehörde und kontaktieren Sie sie. Nutzen Sie nicht die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse auf dem Bussgeldbescheid.

Ein Fahrverbot im Ausland kann ein Fahrverbot in der Schweiz zur Folge haben, muss aber nicht. Ob Sie in der Schweiz weiter fahren dürfen, hängt davon ab,

  • ob die ausländische Behörde den Schweizer Behörden das Vergehen mitteilt. Das passiert nicht automatisch.

  • ob das Vergehen in der Schweiz auch strafbar wäre.

  • ob Ihr Vergehen in der Schweiz als «mittelschwere» oder «schwere» Verkehrsregelverletzung gilt.

Treffen alle drei Punkte zu, entziehen die Schweizer Behörden Ihnen den Führerausweis. Die Entzugsdauer wird dabei an die jeweilige Situation angepasst. Sie ist zum Beispiel abhängig davon, ob Sie einmalig im anderen Land waren oder dort regelmässig unterwegs sind.

Aber: Insgesamt darf die Strafe nicht strenger ausfallen, als wenn Sie das gleiche Vergehen in der Schweiz begangen hätten.

Strafzettel aus Italien können Ihnen in der Schweiz zugestellt werden. Aber: Die Busse kann nicht vollstreckt werden. Die Schweiz hat keinen entsprechenden Vertrag mit Italien. Selbst eine Zahlungsaufforderung von einer Inkassofirma ist rechtlich nicht bindend.

Was passiert, wenn ich eine Busse aus Italien nicht bezahle?

In der Schweiz hat es keine direkten rechtlichen Folgen, wenn Sie die Busse nicht bezahlen. Reisen Sie wieder nach Italien, obwohl Sie die Busse nicht bezahlt haben? Dann drohen Ihnen dort Konsequenzen.

So können die italienischen Behörden das Bussgeld samt Mahngebühren einfordern. Sie können auch ein Gerichtsverfahren in Italien starten. Erscheinen Sie nicht zu dem Verfahren, droht Ihnen allenfalls ein vollstreckbares Urteil.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 01.09.2013

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