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Gesperrte Ärzte in der Schweiz: Was Sie darüber wissen sollten

Hier finden sie Informationen zu ärztlichen Berufsausübungsbewilligungen. Comparis informiert auch, wo Sie Informationen zu gesperrten Ärzten bekommen.

22.04.2025

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Gesperrte Ärzte in der Schweiz

iStock / Cecilie_Arcurs

1. Wie finde ich heraus, welche Ärztinnen und Ärzte gesperrt sind?

In der Schweiz praktizieren einige Ärztinnen und Ärzte trotz entzogener oder verweigerter Bewilligung zur Berufsausübung weiter. Im Medizinalberuferegister Medreg finden Sie alle Ärztinnen und Ärzte. Dort können Sie auch sehen, ob jemandem die Berufsausübungsbewilligung entzogen oder verweigert wurde.

Gut zu wissen: Hat eine ärztliche Fachperson keine oder eine eingeschränkte Berufsausübungsbewilligung, ist im Comparis-Ärzteverzeichnis ein entsprechender Warnhinweis auf dem Profil hinterlegt.

2. Was ist eine Berufsausübungsbewilligung für Ärztinnen und Ärzte?

Wer Patientinnen und Patienten in eigener fachlicher Verantwortung behandelt, braucht eine kantonale Berufsausübungs- bzw. Betriebsbewilligung, weil Gesundheit in unserer rechtlichen Güterabwägung wichtiger ist als die Wirtschaftsfreiheit. So wie es zur gesundheitspolizeilichen Aufgabe der Kantone gehört, diese Bewilligungen zu erteilen, um die Patientensicherheit zu gewährleisten, gehört es auch zu ihrer Aufgabe, Fachleute und Institutionen zu verwarnen, zu büssen oder ihnen die Bewilligung zu entziehen, wenn diese Patientinnen und Patienten gefährden. 

Die Vergabe der Berufsausübungsbewilligungen wird im Medizinalberufegesetz festgelegt und von den Gesundheitsbehörden der Kantone umgesetzt. Ein Arzt braucht in jedem Kanton, in dem er in eigener fachlicher Verantwortung tätig ist, eine Berufsausübungsbewilligung. Die Zulassung muss alle 10 Jahre erneuert werden.

3. Wer braucht eine Berufsausübungsbewilligung?

Alle Gesundheitsfachpersonen, die in eigener fachlicher Verantwortung Patientinnen und Patienten diagnostizieren, therapieren, pflegen oder betreuen, benötigen eine Berufsausübungsbewilligung in dem Kanton, in dem sie arbeiten. 

«Eigene fachliche Verantwortung» ist definiert als eine selbstständige Tätigkeit in einer Praxis oder als leitende Funktion im Spital (z.B. Chef-, Leitende/r Arzt/Ärztin). Ärztinnen und Ärzte, die noch in Ausbildung sind und unter Aufsicht einer Ärztin oder eines Arztes mit Berufsausübungsbewilligung der gleichen Fachrichtung arbeiten, sind davon ausgenommen.

Nebst Ärztinnen und Ärzten brauchen unter anderem auch universitäre Medizinalberufe wie Zahnärzte, Apotheker, Chiropraktoren und Tierärzte eine Berufsausübungsbewilligung, um in fachlicher Verantwortung zu praktizieren. Auch nichtärztliche Fachpersonen wie Physio- oder Psychotherapeuten brauchen eine Berufsausübungsbewilligung.

4. Welche Voraussetzungen muss ein Arzt erfüllen, um eine Berufsausübungsbewilligung zu erhalten?

Ärztinnen und Ärzte müssen gemäss Medizinalberufegesetz (MedBG Art. 36) bei den kantonalen Gesundheitsbehörden folgende Punkte nachweisen können, um eine Berufsausübungsbewilligung zu erhalten:

  • Eidgenössisches Arztdiplom (mit Bestätigung der Anerkennung durch Schweizer Behörden, falls im Ausland erworben)

  • Bestätigung der Vertrauenswürdigkeit (z.B. mittels Strafregisterauszug oder Unbedenklichkeitserklärung (Certificate of Good Standing) von einer Gesundheitsbehörde)

  • Gewähr, dass die physischen und psychischen Voraussetzungen erfüllt sind, um den Beruf einwandfrei ausüben zu können

  • Eidgenössischer Weiterbildungstitel (mit Bestätigung der Anerkennung durch Schweizer Behörden, falls im Ausland erworben)

  • Notwendige Sprachkenntnisse in einer Amtssprache des Kantons, in welchem die Bewilligung beantragt wird

Je nach Kanton gibt es Zusatzauflagen, z.B. dass der Arzt 3 Jahre an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte in einem 100-%-Pensum tätig war.

5. Wie ist es möglich, dass ein Arzt weiterarbeitet, obwohl er gesperrt wurde?

Falls einem Arzt die Berufsausübungsbewilligung entzogen oder verweigert wird und dieser trotzdem in fachlicher Verantwortung (weiter)arbeitet, ist das illegal und hat strafrechtliche Konsequenzen. 

Recherchen von SRF (Rundschau, 10 vor 10) und weiteren Nachrichtenportalen zeigen, dass oft Schlupflöcher genutzt werden und Ärztinnen und Ärzte trotz Bewilligungsentzug weiterarbeiten. Folgende drei Varianten sind möglich:

1. Weiterarbeiten in einem anderen Kanton

Sperrungen gelten nur für den Kanton, in welchem die Sperrung ausgesprochen wurde, und nicht für die ganze Schweiz. Somit kann ein Arzt in einem Kanton gesperrt sein und dennoch in einem anderen eine gültige Berufsausübungsbewilligung haben. Obwohl der Kanton, der die Sperrung verhängt hat, verpflichtet ist, die anderen Kantone zu informieren, führt dies nicht immer zu einer konsequenten Sperrung in allen Kantonen.

2. Weiterarbeiten im selben Kanton

Gesperrte Ärztinnen und Ärzte dürften nicht mehr in eigener fachlicher Verantwortung praktizieren. Es ist aber möglich, dass sie ohne fachliche Verantwortung im Angestelltenverhältnis arbeiten. Ob die Aufsicht durch einen Arzt mit Berufsausübungbewilligung im Sinne des Patientenwohls jedoch gewährleistet ist, kann von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein.

3. Weiterarbeiten im (grenznahen) Ausland

In der Schweiz gesperrte Ärztinnen und Ärzte eröffnen im grenznahen Ausland eine Praxis und werben gezielt um Patientinnen und Patienten in der Schweiz, denn in anderen Ländern gelten andere Zulassungsregeln.

Die Hoheit über die Vergabe und den Entzug der Berufsausübungsbewilligung haben die Kantone. Sie sind auch in der Pflicht zu kontrollieren, dass das Gesetz eingehalten wird. Berufsausübungbewilligungen müssen alle 10 Jahre erneuert werden. Dazwischen finden kaum Kontrollen statt, ausser wenn gravierende Verstösse gegen die Sorgfaltspflicht gemeldet werden.

Mehr Informationen zu Verstössen gegen die Sorgfaltspflicht und zum Umgang mit Behandlungsfehlern.

6. Was sind Gründe, weshalb einem Arzt die Berufsausübungsbewilligung entzogen wird?

Ärztinnen und Ärzten wird nur dann die Bewilligung entzogen, wenn es triftige Gründe gibt und sie die Anforderungen für eine Berufsausübung in fachlicher Verantwortung nicht mehr erfüllen. Es braucht grundsätzlich aber viel, bis einem Arzt oder einer Ärztin die Bewilligung entzogen wird. 

Mögliche Gründe für den Entzug der Berufsausübungsbewilligung sind:

7. Ich wurde von einem gesperrten Arzt behandelt. Was jetzt?

Wenn Sie von einem gesperrten Arzt behandelt wurden, gilt es sowohl rechtliche wie auch finanzielle Aspekte zu beachten. 

Rechtliche Schritte: Patientinnen und Patienten, die von einem gesperrten Arzt oder einer gesperrten Ärztin behandelt wurden, sollten dies der zuständigen kantonalen Behörde melden. Diese müssen eine strafrechtliche Verfolgung einleiten. Die Patientenstelle oder die Schweizerische Patientenorganisation (SPO) unterstützen in diesem Prozess.

Finanzielle Aspekte: Krankenkassen bezahlen nur Rechnungen von Ärztinnen und Ärzten mit Berufsausübungsbewilligung und gültiger Zahlstellenregisternummer (ZSR-Nummer). Wenn Sie sich von einem Arzt behandeln liessen, der keine Berufsausübungsbewilligung besitzt, müssen Sie damit rechnen, die Rechnung selber bezahlen zu müssen, wie ein Fall der Visana 2019 zeigte.

Es ist deshalb essenziell, sich vor einem Arztbesuch darüber zu informieren, ob der Arzt/die Ärztin eine Berufsausübungsbewilligung hat. Bis heute gehen Kantone noch immer nicht konsequent und einheitlich gegen Ärztinnen und Ärzte vor, denen die Bewilligung in einem anderen Kanton entzogen wurde. Wie Erika Ziltener von der Patientenstelle gegenüber SRF erklärte, müsste diese Verantwortung von den Kantonen besser wahrgenommen werden. 

Mehr Informationen zu Verstössen gegen die Sorgfaltspflicht und zum Umgang mit Behandlungsfehlern.

8. Was ist, wenn bei meinem Arzt in meinem Kanton keine aktive Berufsausübungsbewilligung gelistet ist?

Sämtliche Ärztinnen und Ärzte im Comparis-Ärzteverzeichnis, die keine Warnmeldung auf ihrem Profil haben, dürfen entweder in eigener fachlicher Verantwortung oder unter Aufsicht durch einen Arzt/eine Ärztin mit Berufsausübungsbewilligung praktizieren (da sie z.B. noch in Ausbildung sind).

9. Was sagt die Berufsausübungsbewilligung über die Behandlungsqualität aus?

Eine Bewilligung zur Berufsausübung bestätigt, dass ein Arzt die Anforderungen erfüllt, um in fachlicher Verantwortung Patientinnen und Patienten zu behandeln. Dieses Zulassungsverfahren hat zum Ziel, die Patientensicherheit zu gewährleisten. 

Die Berufsausübungsbewilligung bestätigt somit, dass der Arzt/die Ärztin die entsprechende Ausbildung absolviert hat und in eigener fachlicher Verantwortung praktizieren darf.

Wer mehr darüber erfahren möchte, wie kompetent ein Arzt/eine Ärztin einen bestimmten Eingriff oder eine Behandlung durchführt, sollte z.B. prüfen, ob er oder sie den entsprechenden Facharzttiteln besitzt (siehe Ärzteverzeichnis). Auch können Patientinnen und Patienten nachfragen, wie oft der Arzt/die Ärztin einen Eingriff oder eine Behandlung bereits durchgeführt hat. Ebenfalls hilfreich ist, wenn man abklärt, wie schnell und nachhaltig frühere Patientinnen und Patienten mit ähnlichen Erkrankungen genesen sind. Denn eine Person kann in einem Bereich hervorragend sein, in einem anderen Bereich jedoch sehr wenig Erfahrung haben.

Zudem gilt anzumerken, dass im Medizinalberuferegister nur publiziert wird, welchen Ärztinnen und Ärzten die Berufsausübungsbewilligung entzogen oder verweigert wurde. Ärztinnen und Ärzte, die wegen Fehlverhaltens oder Pfuschs gemahnt oder gebüsst wurden, können nirgendwo eingesehen werden, wie SRF 2019 aufzeigte.

Lesen Sie die Comparis-Tipps, wie Sie einen guten Hausarzt/eine gute Hausärztin finden.

Quellen

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 28.04.2021