Privathaftpflicht- und Hausratversicherung kündigen
Wie funktioniert die Kündigung der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung? Comparis gibt eine Anleitung.

08.11.2023

iStock / Hirurg
1. Privathaftpflicht- und Hausratversicherung kündigen: Vorgehen
Bei der Kündigung der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung sollten Sie folgende Punkte beachten:
Erstellen Sie einen Kündigungsbrief mit den nötigen Angaben.
Halten Sie die Kündigungsfrist ein
Versenden Sie die Kündigung per eingeschriebenem Brief. So haben Sie den Beweis, dass Sie gekündigt haben.
Prüfen Sie, ob Sie eine neue Privathaftpflicht- und Hausratversicherung brauchen.
2. Kündigungsfrist der Hausratversicherung und Privathaftpflichtversicherung
Die Kündigungsfristen für Privathaftpflicht- und Hausratversicherungen sind in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Versicherung geregelt. Der Vertrag mit der Versicherung kann aus folgenden Gründen enden:
durch Kündigung
aus weiteren Gründen, die in Gesetz und Vertrag vorgesehenen sind
Die Kündigung mit regulärer Kündigungsfrist muss spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer bei der Versicherung eintreffen. Trifft die Kündigung nicht rechtzeitig bei der Versicherung ein, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr.
Sie möchten die Kündigungsfrist nicht verpassen? Mit der Kündigungserinnerung von Comparis werden Sie rechtzeitig per Mail erinnert.
3. Kündigung Hausratversicherung und Privathaftpflichtversicherung: Wann geht das?
Sie können die Versicherung nicht jederzeit kündigen. Haben Sie in der Police nichts anderes festgehalten, können Sie nur zum Ende des Vertragsjahres ordentlich kündigen. Es gibt aber auch Gründe für eine ausserordentliche Kündigung. Das gilt auch für die Versicherung.
Kündigungsgrund | Kündigungsfrist | Ende des Vertrags |
---|---|---|
Ablauf nach minimaler Laufzeit (ordentliche Kündigung) | 3 Monate | Ablauf des Vertragsjahres oder der Mindestlaufzeit, spätestens nach 3 Jahren |
Änderung der Prämienhöhe oder des Selbstbehalts durch die Versicherung. Je nach Police kann es Ausnahmen geben. Dazu gehört zum Beispiel die automatische Summenanpassung. | Vor Ablauf des laufenden Versicherungsjahres | Ablauf des Vertragsjahres |
Wesentliche Gefahrenminderung (falls Versicherung keine Prämienreduktion anbietet oder der Versicherungsnehmer nicht zustimmt) | 4 Wochen ab Kenntnis | Mit Eintreffen der Kündigung |
Verletzung der Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG | 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung, aber spätestens 2 Jahre nach Pflichtverletzung | Mit Eintreffen der Kündigung |
Schadensfall mit Leistungserbringung der Versicherung | Spätestens 14 Tage ab Kenntnis der Auszahlung | 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung bei der Versicherung |
Kündigungsgrund | Kündigungsfrist | Ende des Vertrags |
---|---|---|
Ablauf nach minimaler Laufzeit (ordentliche Kündigung) | 3 Monate | Ablauf des Vertragsjahres oder der Mindestlaufzeit |
Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht | 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung | Mit Eintreffen der Kündigung |
Selbst verursachte wesentliche Gefahrerhöhung | Keine | Sofort – die Versicherung ist nicht mehr an den Vertrag gebunden. |
Verletzung der Meldepflicht bei nicht selbst verursachter Gefahrerhöhung | Nach Ablauf des Meldepflicht-Zeitraums | 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung |
Nicht selbst verursachte wesentliche Erhöhung der Gefahr (wenn in der Police vereinbart) | Keine | 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung |
Versicherungsbetrug | Keine | Mit Eintreffen der Kündigung |
Schadensfall mit Leistungserbringung der Versicherung | Spätestens bei Auszahlung | 30 Tage nach Eintreffen der Kündigung |
4. Hausratversicherung kündigen bei Umzug: Geht das?
Ein Umzug gilt in der Schweiz nicht als Grund für eine ausserordentliche Kündigung. Sie müssen die Versicherung fristgerecht auf den ordentlichen Vertragsablauf kündigen.
Ausnahme: Sie ziehen mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zusammen.
Haben Sie beide bereits eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung, sollten Sie nur eine Versicherung weiterführen. So vermeiden Sie eine unnötige Doppelversicherung.
Nehmen Sie die zweite Person in die Police auf. Kontaktieren Sie hierfür die Versicherungen. In der Regel können Sie einen der Verträge kündigen.
Kündigung der Hausratversicherung bei Umzug ins Ausland
Ziehen Sie ins Ausland um, können Sie die Hausratversicherung vorzeitig kündigen. Ausschlaggebend für das Kündigungsdatum ist das Abmeldedatum bei der Gemeinde. Legen Sie in dem Fall der Kündigung die Abmeldebestätigung bei.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 07.11.2023