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4 Zimmer, 130 m², 1. Stock

Objektart

Haus

Verfügbar ab

sofort

Kaufpreis

CHF 1'700'000

8118 Pfaffhausen

Addresse kopiert

Eckdaten

Objektart

Haus

Zimmer

4

Anzahl Geschosse

nicht verfügbar

Wohnfläche

130 m²

Baujahr

1958

Renovierungsjahr

1995

Verfügbar ab

sofort

Grundstückfläche

1'729 m²

Nutzfläche

240 m²

Balkon

1

Haustiere erlaubt

Kaufpreis

Kaufpreis

CHF 1'700'000

Exklusiv auf Comparis:

Was zahlt die Nachbarschaft?

Ausstattung

Balkon/Terrasse/Sitzplatz

Einstellplatz

Aussenparkplatz

Trockner

Beschreibung

Freistehendes demodiertes 4-Z' EFH mit Werkstatt & Hobbyraum


Vorabklärungen beim Kanton Zürich - Baudirektion

**Freihaltezone: Bauliche Möglichkeiten der Objekte Vers.-Nrn. 505 und 507 auf den Grundstücken Kat.-Nrn. 1480 und 2533**

Wäre je eine komplette Kernsanierung der beiden bestehenden einzelnen Gebäudehüllen durchführbar?

_Eine komplette Kernsanierung ist möglich, müsste dann aber als Abbruch und Neubau betrachtet werden, wonach das Baugesuch unter diesen Gesichtspunkten beurteilt werden müsste. Bei einem Abbruch und Neubau dürfen lediglich die Flächen, die am 01.07.1972 rechtmässig bestanden wieder aufgebaut werden. Es darf keine Flächenerweiterung stattfinden. Ausserdem muss die Wesensgleichheit (Fassade, Fassadenöffnungen, Farbe, Materialisierung, etc.) der Objekte gewahrt werden._

Wenn ja, braucht es eine vorgängige Baubewilligung des Kantons für eine Kernsanierung?

_Ja. Ein Baugesuch wäre bei der kommunalen Baubehörde einzureichen, die es dann uns, der Kantonalen Fachstelle Landschaft, zur Beurteilung weiterleiten würde (vgl. Baueingabe & Bewilligungsverfahren | Kanton Zürich)._

Hat der Kanton grundsätzlich ein Vorkaufsrecht?

_Nein, nicht dass ich wüsste, beziehungsweise müssten Sie dies beim Immobilienamt des Kantons erfragen, das die Liegenschaften verwaltet._

Wäre ein Abriss und Neubau im gleichen Grundriss möglich?

_Ja. Mit gleichem Grundriss, am selben Standort und den Flächen, die bereits am 01.07.1972 rechtmässig bestanden._

Wenn ja, welche Bewilligungen nebst der Baubewilligung müssten vorgängig eingeholt werden (Kanton/Gemeinde Fällanden)?

_Ich kann noch nicht abschätzen, ob noch andere kantonale Fachstellen involviert wären. Schlussendlich wird dies von der kantonalen Leistelle für Baubewilligungen koordiniert._

Gibt es noch etwas, dass der künftige Käufer unbedingt wissen muss?

_Ich empfehle potentiellen Käufern, alle vorliegenden Baubewilligungen der betroffenen Liegenschaft einzuholen. Insbesondere für bauliche Massnahmen die zwischen 01.07.1972 und heute passiert sind. Ausserdem sollte einem Käufer bewusst sein, dass er die Liegenschaft mit allen ihren Rechten UND Pflichten kauft. Für detailliertere Informationen sollte unsere Homepage www.zh.ch/bab studiert werden._ _Ich weise darauf hin, dass wir Anfragen nur generell, das heisst nicht behördenverbindlich beantworten können. Geänderte Voraussetzungen oder nicht berücksichtigte Aspekte (z.B. aufgrund des fehlenden, fachübergreifend koordinierten Verfahrens) bleiben vorbehalten. Für eine behördenverbindliche Aussage ist ein Baugesuch über die örtliche Baubehörde einzureichen. Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Raumentwicklung._

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Merkmale

Kinderfreundlich

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  • Seien Sie besonders vorsichtig, wenn ein Angebot zu günstig oder nicht plausibel erscheint.
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  • Unterzeichnen Sie keinen Vertrag, bevor Sie das Objekt besichtigt haben.

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