Mietzinskaution: Was ist das und wie kann ich die Mietkaution zurückfordern?
Wer in der Schweiz eine Wohnung mietet, muss meist eine Mietzinskaution hinterlegen. Comparis beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

03.03.2025

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1. Was ist eine Mietkaution?
Die Mietkaution – auch Mietzinskaution oder Mietzinsdepot genannt – dient der Vermietung als Sicherheit. Etwa für den Fall, dass die Mieterin oder der Mieter die Wohnung beschädigt oder mit dem Mietzins in Rückstand gerät. Die Mietkaution ist im Schweizer Gesetz geregelt als Bestandteil des Mietrechts in Art. 257e OR.
2. Muss ich eine Mietkaution zahlen?
Die meisten Verwaltungen verlangen eine Mietkaution. Die Höhe der Mietkaution wird im Mietvertrag geregelt. Sie darf für Wohnräume bis zu drei Monatsmieten (Bruttomietzinse) betragen.
3. Was, wenn ich mir die Mietkaution nicht leisten kann?
Mietkautionsversicherung
Gegen eine jährliche Prämie bürgt eine Versicherungsgesellschaft oder Bank für Ihre Mietkaution. Damit übernimmt sie die Garantie für die Bezahlung von Schäden oder Mietrückständen gegenüber der Vermietung.
Holen Sie sich vorher das Einverständnis für die Mietkautionsversicherung bei der Verwaltung ein. Sie darf ohne Angabe eines Grundes ablehnen.
Privatkredit
Eine Mietkautionsversicherung lohnt sich nur, wenn Sie gar keine flüssigen Mittel besitzen oder das Geld kurzfristig anders investieren müssen. Ein Privatkredit stellt deshalb eine Alternative zur Mietkautionsversicherung dar. Unter Umständen kann dieser sogar günstiger sein.
4. Wo wird die Mietzinskaution hinterlegt?
Die Mietkaution zahlen Sie meist auf ein Sperrkonto bei einer Bank ein. Das Konto lautet auf Ihren Namen und ist für die Dauer des Mietverhältnisses für beide Seiten gesperrt.
Sie erhalten jährlich einen Kontoauszug mit der Auflistung der Zinserträge und der Kontogebühren. Erträge aus Zinsen stehen Ihnen als Mieterin oder Mieter zu.
Kontoführungsgebühren bis 50 Franken darf Ihnen der Vermieter weiterverrechnen.
5. Wann darf die Verwaltung auf die Mietkaution zugreifen?
Der Vermieter darf erst zum Ende des Mietverhältnisses auf die Mietkaution zugreifen. Und das nur, wenn eine der folgenden Situationen eingetreten ist:
Sie schulden dem Vermieter Beträge für Mietzins oder Nebenkosten.
Es sind Schäden an der Wohnung entstanden, die nicht zur normalen Abnutzung gehören.
6. Mietkautionskonto auflösen: Was muss ich tun?
Die Bank braucht für die Rückzahlung der Mietkaution den von Ihnen und dem Vermieter unterschriebenen Auflösungsauftrag. Meist schickt die Verwaltung Ihnen ein bereits unterzeichnetes Kündigungsschreiben. Sobald Sie Ihre Unterschrift gesetzt haben, können Sie das Schreiben an die Bank schicken.
7. Wann bekomme ich die Kaution zurück?
Sind während der Vertragsdauer weder Mietzinsrückstände noch Schäden an der Wohnung entstanden? Dann wird das Mietzinsdepot zeitnah nach dem Auszug (meist innert 30 Tagen) aufgelöst und an Sie ausbezahlt.
Hierbei handelt es sich nicht um eine gesetzlich festgelegte Frist.
Tipp: Lassen Sie die Vermietung direkt bei der Wohnungsabnahme einen Saldierungsauftrag an die Bank unterschreiben, dass sie mit der Freigabe der Kaution einverstanden ist. Damit beschleunigen Sie das Auszahlungsprozedere.
8. Mietzinsdepot-Rückzahlung: Wie lange darf der Vermieter das Konto blockieren?
Sind Reparaturarbeiten an der Wohnung nötig, die Sie bezahlen müssen? Dann muss der Vermieter die Arbeiten innert drei Monaten erledigen lassen und die Schlussrechnung stellen.
Sind die Nebenkosten noch nicht abgerechnet? Dann darf der Vermieter die Kaution in der Höhe der mutmasslichen Nachforderungen bis zum Ende der Abrechnungsperiode zurückhalten. Der Stichtag der Abrechnungsperiode ist meist im Mietvertrag festgehalten.
Die absolut letzte Frist liegt bei zwölf Monaten nach dem Auszug. Dann können Sie die Mietkaution auch ohne das Einverständnis der Vermietung direkt bei der Bank auszahlen lassen. Das gilt, sofern der Vermieter keine Rechtsschritte eingeleitet hat. In Streitfällen unterstützt Sie zum Beispiel der Mieterinnen- und Mieterverband.
9. Was tun, wenn der Vermieter die Mietkaution nicht zurückzahlt?
Gibt Ihr Vermieter ohne sachliche Gründe das Mietzinsdepot nicht frei? Dann sollten Sie einen eingeschriebenen Brief mit der Aufforderung zur Freigabe schicken. Nennen Sie darin das jeweilige Sperrkonto bzw. den Betrag der Mietkaution sowie eine Frist für die Erledigung. Sollte sich der Vermieter weiter querstellen, können Sie Folgendes tun:
Schlichtungsbehörde einschalten: Leiten Sie ein Verfahren bei der Schlichtungsbehörde ein. Dazu reicht es, in einem Schreiben an die Schlichtungsbehörde die Freigabe des Depots zu verlangen. Das Verfahren ist kostenlos.
Auszahlung bei der Bank verlangen: Ist seit dem Auszug ein Jahr vergangen? Dann muss die Bank Ihnen das Geld auszahlen. Die einzige Voraussetzung dafür: Der Vermieter hat keine rechtlichen Schritte gegen Sie eingeleitet.
10. Wie vermeide ich Streitigkeiten bei der Rückzahlung der Mietkaution?
Am besten machen Sie bei der Wohnungsübergabe immer Fotos und Videos vom Zustand der Immobilie. Zusammen mit einer schriftlichen Dokumentation können Sie so beim Auszug mühsame Uneinigkeiten vermeiden.
Sind Sie gerade auf Wohnungssuche? Stöbern Sie auf dem grössten Schweizer Immobilienmarkt auf comparis.ch und finden Sie Ihre Traumwohnung.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 18.10.2017