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Nasen-, Brust-OP oder Bauchstraffung: Diese Kosten zahlt die Krankenkasse

Ob Brustvergrösserung, Nasenkorrektur oder Fettabsaugen: Schönheit wird zum Konsumgut. Das kostet. Die Krankenkasse zahlt Schönheitsoperationen aber nur selten.

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Elena Wetli

08.07.2022

Vor einem Schönheitseingriff gilt es zu klären, ob Ihre Grundversicherung die Kosten übernimmt.

iStock / shironosov

1.Wie viel kostet eine Schönheitsoperation?
2.Wann zahlt die Krankenkasse für Schönheits-OPs?
3.Was zahlt die Grundversicherung bei Schönheitsoperationen?
4.Welche Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für eine Schönheits-OP?
5.Lohnt sich eine Zusatzversicherung für eine Schönheits-OP?
6.Wie sind Folgekosten von Schönheitsoperationen versichert?

1. Wie viel kostet eine Schönheitsoperation?

Die Kosten einer Schönheitsoperation sind von vielen Faktoren abhängig. Etwa vom Körperteil, von der Grösse des Eingriffs, der Operationstechnik oder der Nachsorge. Die Preise unterscheiden sich zudem stark je nach medizinischem Leistungserbringer.

Vergleichen Sie Anbieter und holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein. Achten Sie darauf, wie die Anbieter zusätzliche Leistungen (Beratung, Nachsorge etc.) abrechnen.

Nasen- und Brust-OP: Kosten in der Schweiz

Brust-OPs in der Schweiz kosten zwischen rund 5’000 Franken und 15’000 Franken. Eine Nasenkorrektur ist ab ca. 6’000 Franken erhältlich und kann bis zu 12’000 Franken kosten.

2. Wann zahlt die Krankenkasse für Schönheits-OPs?

Wann die Krankenkasse die Kosten einer Schönheits-OP übernimmt, hängt in erster Linie vom Behandlungsgrund ab. Allfällige Zusatzversicherungen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten. Über die Kostenübernahme entscheidet die Krankenkasse unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände im Einzelfall.

3. Was zahlt die Grundversicherung bei Schönheitsoperationen?

Die Grundversicherung übernimmt nur Kosten von medizinisch notwendigen Behandlungen gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Rein kosmetische Eingriffe ohne ein medizinisches Problem – beispielsweise eine Bauchdeckenstraffung aus ästhetischen Gründen – zahlt die Krankenkasse nicht.

Medizinisch notwendig sind Behandlungen, wenn regelmässige physische oder psychische Beschwerden mit Krankheitswert vorliegen. Der Eingriff muss auf eine Verbesserung der Beschwerden abzielen.

Kostengutsprache vorgängig bei der Krankenkasse abklären

Die Versicherung prüft die gesundheitliche Beeinträchtigung anhand der medizinischen Unterlagen. Verlangen Sie eine Kostengutsprache.

Dafür brauchen Sie einen Kostenvoranschlag von Ihrer Chirurgin oder Ihrem Chirurgen. Stellen Sie damit einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Legen Sie dem Gesuch eine ausführliche Dokumentation bei: z. B. Fotodokumentationen und Berichte über bereits durchgeführte Behandlungen.

Was Sie im Streitfall tun können: In Streitfällen können Sie sich online an die Ombudsstelle der Krankenversicherungen wenden.

Brust-OPs in der Schweiz: Wann sind Kosten durch die Krankenkasse gedeckt?

Eine Brustverkleinerung ist oft medizinisch notwendig. Schliesslich kann eine zu grosse Oberweite gesundheitliche Beschwerden auslösen. Eine Operation ist dann meist durch die Grundversicherung gedeckt. Die Voraussetzung dafür: Es müssen mindestens 500 Gramm Gewebe pro Seite entnommen werden. Eine Brustvergrösserung hingegen wird meist nicht von der Grundversicherung bezahlt.

Eine Brust-OP aus psychischen Gründen bezahlt die Krankenkasse nur in Einzelfällen. Dabei prüft der Vertrauensarzt, ob ein Krankheitswert vorliegt. Die psychischen Beschwerden müssen erheblich sein und andere (vor allem ästhetische Motive) in den Hintergrund stellen.

Nach einer Krebsbehandlung übernimmt die Grundversicherung die Kosten der Brustrekonstruktion. Sie deckt massive ästhetische Beeinträchtigungen nach Unfall oder Krankheit an speziell empfindlichen Körperteilen (in diesem Fall der Brust).

Ziel der Operation ist stets die Behebung der Brustasymmetrie. Daher ist grundsätzlich auch die Reduktion der gesunden Brust eine Pflichtleistung der Grundversicherung. Die genauen Bestimmungen sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung festgehalten.

Übernimmt die Krankenkasse Kosten für eine Nasen-OP?

Ästhetische Korrekturen wie die Ausrichtung der Nase übernimmt die Krankenkasse meist nicht. Anders sieht es aus, wenn die Nasenkorrektur wegen funktionellen Beschwerden erfolgt. Streng genommen handelt es sich dabei aber nicht um eine Schönheitsoperation. Auch hier gilt: Holen Sie vor der Operation eine Kostengutsprache ein.

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4. Welche Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für eine Schönheits-OP?

Einige Krankenkassen bieten für kosmetische Eingriffe entsprechende Zusatzversicherungen an. Sie übernehmen einen Teil der Behandlungskosten – schliessen aber auch viele Leistungen aus.

In den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist festgelegt, an welche konkreten ästhetischen Behandlungen die Zusatzversicherung Beiträge zahlt (z. B. Brust-OP, Fettabsaugen) und was die Voraussetzungen sind. Für gewisse Behandlungen gilt beispielsweise eine Altersgrenze (z. B. abstehende Ohren bis 20). Studieren Sie deshalb genau den angebotenen Leistungsumfang zur plastischen Chirurgie.

Was muss ich bei Zusatzversicherungen für Schönheitsoperationen beachten?

Eine Zusatzversicherung können Sie nur nach einer Gesundheitsprüfung abschliessen. Die Versicherungen sind nicht zur Aufnahme verpflichtet und können auch Vorbehalte anbringen.

Deckungen für Schönheits-OPs werden meist als Teil eines ambulanten Zusatzversicherungspakets angeboten. Dabei sind eine preisliche Obergrenze sowie der Anteil der Beteiligung definiert.

5. Lohnt sich eine Zusatzversicherung für eine Schönheits-OP?

Eine Zusatzversicherung für eine Schönheits-OP allein lohnt sich oft nicht. Zum einen zahlt sie meist nicht. Und wenn sie zahlt, dann nur einen Teil der Kosten und bis zu einem bestimmten Maximalbetrag.

Zum anderen sind mögliche Karenzfristen zu beachten. Will heissen: Sie müssen vor einem Leistungsbezug warten. Die Dauer der Wartezeit steht im Vertrag.

6. Wie sind Folgekosten von Schönheitsoperationen versichert?

Medizinische Komplikationen gehören zum Risiko eines chirurgischen Eingriffs. In der Schweiz sind Sie durch die obligatorische Krankenkasse dagegen abgesichert. Sie trägt die Kosten einer medizinisch notwendigen Nachbehandlung. Für Sie fallen lediglich die Kosten für die Franchise, den Selbstbehalt und allenfalls der Spitalkostenbeitrag an.

Die Grundversicherung zahlt keine rein kosmetisch unerwünschten Operationsergebnisse wie z. B. ungleich grosse Brüste oder asymmetrische Lippen.

In der Schweiz gibt es keine Folgekostenversicherung. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten von medizinisch notwendigen Nachbehandlungen.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 08.07.2022

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