Suchassistent
Beta
Login
Login

Skiunfall in der Schweiz und im Ausland: Zahlt die Versicherung?

Ein Skiunfall in der Schweiz und im Ausland kann schnell teuer werden – vor allem bei einer Rückführung. Comparis erklärt, welche Versicherung was zahlt.

Magdalena Soll Foto
Magdalena Soll

09.01.2025

Eine Person ist bei einem Skiunfall gestürzt

iStock / Alex Ishchenko

1.Skiunfall: Wer zahlt in der Schweiz?
2.Skiunfall im Ausland: Wer zahlt?
3.Bergungskosten nach Skiunfall: Wer zahlt?
4.Wer übernimmt die Rückführungskosten?
5.Skiunfall und Versicherung im Ausland: Was muss ich beachten?

1. Skiunfall: Wer zahlt in der Schweiz?

Unfallversicherung nach UVG

Arbeiten Sie mindestens acht Stunden die Woche beim gleichen Arbeitgeber? Dann sind Sie obligatorisch über Ihren Arbeitgeber auch gegen Freizeitunfälle versichert. Die Unfallversicherung nach UVG deckt bei einem Unfall in der Schweiz alle Kosten in der allgemeinen Abteilung (Art. 15 UVV).

Unfalldeckung der Krankenkasse nach KVG

Sind Sie nicht über Ihren Arbeitgeber unfallversichert? Dann müssen Sie die obligatorische Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.

Bei der Unfalldeckung nach KVG zahlen Sie in der Schweiz Franchise und Selbstbehalt. Bei einer ausserkantonalen Behandlung kommen ohne Spitalzusatzversicherung allenfalls weitere Kosten auf Sie zu.

2. Skiunfall im Ausland: Wer zahlt?

Unfallversicherung nach UVG

In EU- und Efta-Ländern sowie dem Vereinigten Königreich gilt die örtliche Abrechnungspraxis. Aber: Das Spital oder die Arztpraxis müssen nach dem Grundtarif des jeweiligen Landes abrechnen. Das heisst: Die Versicherung zahlt nur den Tarif öffentlicher Spitäler und Ärzte.

Im restlichen Ausland zahlt die Unfallversicherung nach UVG höchstens das Doppelte der Kosten, die sie bei Behandlung in der Schweiz zahlen würde.

Unfalldeckung der Krankenkasse nach KVG

In EU/Efta-Ländern und dem Vereinigten Königreich gilt die örtliche Abrechnungspraxis – auch bei der Kostenbeteiligung. Schweizer Franchise und Selbstbehalt greifen hier nicht.

Für Nicht-EU/Efta-Länder gilt: Die Unfallversicherung nach KVG übernimmt höchstens das Doppelte der Kosten, die sie bei der Behandlung im Wohnkanton zahlen würde. Für Spitalbehandlungen heisst das: Sie übernimmt höchstens 90 Prozent der Kosten im Wohnkanton.

Zusatzversicherung fürs Ausland

Ein Skiunfall kann besonders im Ausland schnell teuer werden. Eine Zusatzversicherung schützt Sie vor hohen Kosten. Dazu zählen etwa Zusatzversicherungen für ambulante Behandlungen und spezielle Auslands-Zusatzversicherungen.

Jetzt Zusatzversicherungen vergleichen

3. Bergungskosten nach Skiunfall: Wer zahlt?

Bei einer Bergung oder Rettung bringen Helfende eine verunfallte Person ausser Gefahr. Solche Rettungseinsätze werden oft von privaten Organisationen durchgeführt – und kosten viel Geld.

Bekannte Organisationen in der Schweiz sind:

Je nach Situation übernimmt die Versicherung die Kosten nur teilweise oder gar nicht. Ohne Zusatzversicherung wird ein Notfall so schnell teuer.

Wichtig: Die Rega-Gönnerschaft ist keine Versicherung. Die Rega kann Ihnen als Gönnerin oder Gönner die restlichen Kosten erlassen, muss sie aber nicht.

Die Unfallversicherung nach UVG vergütet alle notwendigen Rettungen und Bergungen in der Schweiz (Art. 20 UVV).

Die Unfallversicherung gemäss KVG übernimmt die Hälfte der Rettungskosten. Dabei gilt ein jährlicher Maximalbetrag von 5’000 Franken.

Müssen Sie aber etwa nach einem Skiunfall mit dem Helikopter gerettet werden, kann das mehrere Tausend Franken kosten.

Die Unfallversicherung nach UVG zahlt im Ausland höchstens ein Fünftel des aktuell versicherbaren Jahresverdienstes (Art. 20 UVV). 2025 sind das also maximal 29’640 Franken.

Im Ausland zahlt die Unfallversicherung nach KVG nichts an die Rettungs- und Bergungskosten. Sie müssen alle Kosten selbst zahlen.

4. Wer übernimmt die Rückführungskosten?

Sind Sie über die Unfallversicherung nach UVG versichert? Dann gelten dieselben Regeln wie bei Bergungs- und Rettungskosten. Das heisst: Die Versicherung zahlt bei Rückführungen maximal ein Fünftel des versicherten Lohnes. 2025 sind das 29’640 Franken.

Die Unfallversicherung gemäss KVG zahlt die Hälfte der medizinisch notwendigen Transportkosten. Das gilt sowohl in der Schweiz als auch im Ausland innerhalb eines Landes. Sie zahlt aber maximal 500 Franken pro Jahr. Rückführungen aus dem Ausland sind nicht gedeckt.

Wie viel kostet die Rückführung aus dem Ausland?

Wie viel Rückführungen kosten, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Wie weit sind Sie von der Schweiz entfernt? Bei kleineren Entfernungen erfolgt der Transport allenfalls mit einem Krankenwagen. Sind Sie weiter weg, nehmen Sie das Flugzeug.

  • Wie ist Ihr Gesundheitszustand? Können Sie allein mit dem Flugzeug reisen oder brauchen Sie medizinische Begleitung? Müssen Sie gar im Ambulanzjet reisen?

Im schlimmsten Fall kann eine Rückführung über 100’000 Franken kosten. Das heisst: Auch die Deckung der Unfallversicherung reicht allenfalls nicht aus.

Volle Deckung der Rückführungskosten mit Zusatzversicherung

Einige Zusatzversicherungen decken die vollen Kosten für Rücktransporte in die Schweiz. Voraussetzung: Sie sind medizinisch notwendig. Vergleichen Sie jetzt und schützen Sie sich vor hohen Kosten.

5. Skiunfall und Versicherung im Ausland: Was muss ich beachten?

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 11.05.2021

Das könnte Sie auch interessieren

Sportunfall, Extremsport und Risikosportarten: Wann zahlt die Unfallversicherung?

21.04.2023

Unfalldeckung in der Krankenkasse

UVG Schweiz: Was ist die obligatorische Unfallversicherung?

21.07.2022

Abredeversicherung Definition: Was ist eine Abredeversicherung?

21.07.2022