Invalidenversicherung und IV-Rente: Das müssen Sie wissen
Bei Erwerbsunfähigkeit greift die Invalidenversicherung (IV). Dennoch können Versicherte gerade bei krankheitsbedingter Invalidität in eine finanzielle Schieflage geraten. Comparis erklärt, was Sie über die IV wissen müssen.

25.10.2022

iStock / NoSystem images
1. Was ist die Invalidenversicherung?
Die Invalidenversicherung (IV) ist eine schweizerische Versicherung. Sie ist für alle in der Schweiz lebenden oder erwerbstätigen Personen obligatorisch.
Die IV gehört zu den staatlichen Sozial- und Vorsorgeversicherungen. Sie bildet gemeinsam mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie den Ergänzungsleistungen (EL) die 1. Säule des Schweizer Altersvorsorgesystems.
2. Wann gilt jemand als invalid?
Eine Person gilt als invalid, wenn sie aufgrund einer körperlichen oder psychischen Erkrankung dauerhaft unfähig ist, in ihrem bisherigen Aufgabenbereich zu arbeiten. Dies ist unabhängig davon, ob die Erkrankung bereits bei der Geburt bestand oder Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist.
3. Welche Leistungen erbringt die Invalidenversicherung?
Die Invalidenversicherung soll die Existenzgrundlage von Personen sicherstellen, die von einer Invalidität betroffen sind. Dazu stehen folgende Mittel zur Verfügung:
Eingliederungsmassnahmen
Sie dienen dem Erhalt oder der dauerhaften Verbesserung der Erwerbstätigkeit: Beratung, Aus-/Weiterbildung, Arbeitsvermittlung, medizinische Massnahmen und Hilfsmittel etc.
Invalidenrente
Ist die Person für mindestens ein Jahr mehr als 40 Prozent erwerbsunfähig? Dann bekommt sie eine Invalidenrente. Voraussetzung: Die Erkrankung ist irreversibel.
4. Wie wird die IV-Rente berechnet und wie hoch ist sie?
Die Höhe der IV-Rente ist abhängig von:
Beitragsdauer
durchschnittlichem Einkommen
Invaliditätsgrad (40 bis 100 Prozent)
Bei voller Beitragsdauer beträgt eine IV-Vollrente mindestens 1’260 und maximal 2’520 Franken pro Monat. Hinzu kommen Kinderrenten (40 Prozent der Hauptrente bis zum 18. Geburtstag oder Ende der Erstausbildung, maximal bis zum 25. Geburtstag).
Gut zu wissen: Seit dem 1. Januar 2024 werden die seit 2020 laufenden IV-Renten der obligatorischen 2. Säule an die Preisentwicklung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 6 Prozent.
Wenn krankheitsbedingte Invalidität zu finanziellen Engpässen führt
Die IV-Rente ist die Basis der finanziellen Absicherung. Je nach Grund der Invalidität (Unfall oder Krankheit) stocken Unfallversicherung und Pensionskasse diesen Beitrag auf. Erwerbstätige sind nach einem Unfall relativ gut gegen Invalidität abgesichert.
Im Fall einer krankheitsbedingten Invalidität sieht die Situation anders aus. Die Renten aus der Invalidenversicherung und der Pensionskasse decken nur ca. 60 Prozent des letzten Einkommens ab. Und: Je höher der Lohn, desto tiefer der Prozentsatz. Mit einer Lebensversicherung können Sie sich zusätzlich gegen die finanziellen Folgen einer Invalidität versichern.
5. Wer braucht eine private Invalidenrente?
Gehen Sie davon aus, dass bei Invalidität die IV und Pensionskasse nicht ausreichen, um sich und die Familie ausreichend abzusichern? Dann können Sie mit einer privaten Risikolebensversicherung vorsorgen.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung hilft, Vorsorgelücken zu schliessen und die Lebenshaltungskosten langfristig zu decken. Sie zahlt die vereinbarten Leistungen, wenn Versicherte während der Vertragslaufzeit wegen Krankheit und/oder Unfall berufsunfähig werden.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 25.10.2022