Für eine «Aussengastwirtschaft auf öffentlichem Grund» braucht es eine gebührenpflichtige Benützungsbewilligung durch die Polizei und eine Baubewilligung durch die örtliche Baubehörde. In Zürich werden monatlich je nach Lage zwischen 12 und 59 Franken pro Quadratmeter erhoben. In Basel Stadt sind es pauschal 88 Franken pro Quadratmeter und Jahr.
Warum braucht es eine Baubewilligung, wenn gar nichts gebaut wird?
Im Rahmen eines baurechtlichen Bewilligungsverfahrens können die Nachbarn ihre Bedürfnisse geltend machen, wie etwa den Schutz vor erheblichen Lärmemissionen. Seitens der Behörden kann durch ein solches Verfahren sichergestellt werden, dass die nötigen Massnahmen für die Sicherheit und Mobilität der Passanten getroffen werden. Auch muss sichergestellt werden, dass Polizei, Sanität und Feuerwehr bei Bedarf ungehindert zu ihren Einsatzorten gelangen können.