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Steuererklärung: Frist verlängern und Tipps zur Steuerberatung

Bis wann muss ich die Steuererklärung 2024 ausfüllen? Kann ich die Steuerfrist verlängern und brauche ich eine Steuerberatung? Comparis gibt Tipps.

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Magdalena Soll

08.04.2025

Ein junger Mann erledigt am Boden sitzend seine Steuererklärung.

iStock / Portra

1.Frist für die Steuererklärung 2024
2.Steuerfrist verlängern: Wie und wo kann ich das?
3.Steuererklärung nicht eingereicht: Was passiert?
4.Welche Belege muss ich für die Steuererklärung 2024 einreichen?
5.Zahlen Sie Ihre Steuerrechnung fristgerecht
6.Steuererklärung ausfüllen lassen vom Steuerberater: Lohnt sich das? 
7.Wie finde ich einen guten Steuerberater für Hilfe bei der Steuererklärung?

1. Frist für die Steuererklärung 2024

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung unterscheidet sich je nach Kanton. Das Abgabedatum für Ihren Kanton finden Sie in der Regel auf der Steuererklärung. Meist müssen Sie die Steuererklärung bis Ende März bei der zuständigen Steuerbehörde einreichen.

Schaffen Sie es nicht, die Steuererklärung bis zur Frist auszufüllen? Dann beantragen Sie eine Fristerstreckung.

Längere Frist im Kanton Zürich für die Steuererklärung 2024

Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat 2025 für die Steuererklärung eine Fristverlängerung angekündigt. Der Grund: Es gab technische Probleme bei der Online-Steuererklärung.

Die neue Frist für Personen aus dem Kanton Zürich endet am 30. April 2025.

2. Steuerfrist verlängern: Wie und wo kann ich das?

Sie müssen die Fristverlängerung der Steuererklärung vor Ablauf des Abgabetermins beantragen. Teilweise müssen Sie für die Fristverlängerung eine Gebühr zahlen.

In den meisten Gemeinden ist eine Fristverlängerung online möglich. Je nach Kanton beantragen Sie die Fristverlängerung beim Kanton oder bei Ihrer Gemeinde. Einige Beispiele finden Sie hier:

Die maximal gewährte Fristerstreckung ist von Kanton zu Kanton verschieden. Informieren Sie sich bei Ihrer Steuerbehörde.

Gut zu wissen: Im Kanton Basel-Landschaft verlängert sich die Frist automatisch um zwei Monate. Sie müssen dafür kein Gesuch einreichen. Eine weitere Verlängerung müssen Sie aktiv beantragen.

3. Steuererklärung nicht eingereicht: Was passiert?

Reichen Sie die Steuererklärung nicht rechtzeitig ein, kann es teuer werden:

  1. Das Steueramt mahnt Sie. Die Mahnung ist teils kostenpflichtig. Wie viel Zeit Sie nach der Mahnung zum Einreichen der Steuererklärung haben, ist vom Kanton abhängig.

  2. Haben Sie auf die Mahnung nicht reagiert, schätzt Ihre Steuerverwaltung Ihr Einkommen und Vermögen nach eigenen Annahmen ein. Die Einschätzungen sind oft eher hoch angesetzt. Folge: Sie zahlen zu viel Steuern. In einigen Kantonen fällt für die Einschätzung eine zusätzliche Gebühr an.

Sie können meist innert 30 Tagen Einspruch gegen die amtliche Einschätzung erheben. Sie müssen die Fehleinschätzung des Steueramts nachweisen. Dazu gehört unter anderem, dass Sie die nicht eingereichte Steuererklärung vorlegen.

Reichen Sie keine Steuererklärung ein, müssen Sie mit einer Busse rechnen. In schweren Fällen und bei Wiederholung kann diese bis zu 10’000 Franken betragen.

Schätzt das Steueramt Ihre Steuern zu niedrig ein, droht eine Busse wegen Steuerhinterziehung. Sie werden ausserdem nachversteuert. Erheben Sie deshalb auch bei zu niedriger Einschätzung Einspruch.

4. Welche Belege muss ich für die Steuererklärung 2024 einreichen?

Für die Angabe von Einkommen und Vermögen reichen Sie folgende Belege ein:

  • Arbeitnehmende: Lohnausweis. Haben Sie mehrere Jobs, brauchen Sie einen Lohnausweis pro Arbeitgeber.

  • Selbstständige: Buchhaltung

  • Pensionierte: Belege für Renten

  • Belege über Taggeld- oder Ersatzeinkünfte

  • Aufstellung über erhaltene Alimente

  • Kontoauszüge mit dem Kontostand vom 31. Dezember des Steuerjahres. Das Dokument muss auch eine Zinsbescheinigung enthalten. Gut zu wissen: Sie können auch den E-Steuerauszug nutzen. Damit können Sie Ihre Daten automatisch in die Steuerdeklarations-Software importieren.

  • Belege zu:

  • Schuldenverzeichnisse und Schuldzinsbescheinigungen sowie Belege über erhaltene und gegebene Darlehen

  • Falls Sie eine Liegenschaft besitzen: Unterlagen über die Liegenschaftsaufwendungen. Dazu gehören etwa der Unterhalt, die Abgaben und die Hypothekarzinsen.

Sie brauchen ausserdem Belege für alle weiteren Abzüge, die Sie geltend machen möchten.

5. Zahlen Sie Ihre Steuerrechnung fristgerecht

Halten Sie sich an die gesetzten Fristen des Steuerrechts – auch die Frist zur Zahlung Ihrer Steuerrechnung. Auch hier gilt: Die genauen Daten unterscheiden sich je nach Kanton. Im Kanton Basel-Stadt können Sie für die Zahlung der Steuern eine Fristverlängerung beantragen.

Können Sie nicht alle Steuern auf einmal zahlen? Dann können Sie bei den meisten Kantonen eine Ratenzahlung oder Stundung vereinbaren. Aber: Trotz Vereinbarung müssen Sie den Verzugszins zahlen.

Das Vorgehen nach verpasster Zahlungsfrist ist vom Kanton abhängig. Sie bekommen in jedem Fall mindestens eine Mahnung

Zahlen Sie nach der letzten Mahnung nicht, droht Ihnen eine Betreibung.

Lohnt es sich, die Steuern frühzeitig zu zahlen?

Einige Kantone zahlen Zinsen, wenn Sie Ihre Steuern frühzeitig zahlen. Die Zinsen sind teils höher als bei Sparkonten – es kann sich also lohnen.

6. Steuererklärung ausfüllen lassen vom Steuerberater: Lohnt sich das? 

Sind Sie angestellt und haben kein hohes Vermögen? Dann lohnt sich eine Steuerberatung oft nicht. Eine Fachperson kann aber in folgenden Fällen hilfreich sein:

  • Sie haben komplizierte Steuerverhältnisse, etwa nach einem Erbe oder mit grossem Vermögen. Das gilt auch, wenn Sie Vermögen im Ausland haben.

  • Sie weisen veränderte Steuerverhältnisse auf, etwa nach Heirat oder Scheidung.

  • Sie möchten prüfen lassen, ob Sie die Steuererklärung korrekt ausgefüllt haben.

  • Sie haben keine Lust, sich mit den Steuern auseinanderzusetzen.

  • Sie möchten Zeit sparen.

Finanziell zahlt sich die Steuerberatung häufig aus. Denn: Steuerberatende finden auch bei vermeintlich einfachen Steuererklärungen mögliche Abzüge.

Eine einmalige Beratung kann sich auch lohnen, wenn Sie die Steuererklärung selbst ausfüllen. Dadurch können Sie Ihre Steuererklärung auf viele Jahre hinaus optimieren.

7. Wie finde ich einen guten Steuerberater für Hilfe bei der Steuererklärung?

Haben Sie sich dazu entschieden, beim Ausfüllen der Steuererklärung Hilfe zu holen? Wählen Sie die Steuerberaterin oder den Steuerberater sorgfältig aus. Hier einige Tipps:

  • Titel: Achten Sie auf den verwendeten Titel. «Diplomiert», «eidg. diplomiert» und mit «Fachausweis» sind geschützte Titel. Beispiel: «Dipl. Treuhandexpertin (eidg. anerkannte höhere Fachprüfung)» oder «Dipl. Steuerexperte». Sie dürfen nur von Personen mit absolvierter Berufsprüfung verwendet werden. Das garantiert ein Minimum an Fachwissen.

  • Branchenverband: Viele Fachpersonen sind Mitglied in einem der beiden Verbände Treuhand Suisse oder Expertsuisse.

  • Fachwissen: Fragen Sie nach dem Wissen der Gesetzgebung und Rechtsprechung Ihres Kantons. Denn: Die kantonalen Gesetze unterscheiden sich teils stark.

  • Sympathie: Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl, ob Ihnen jemand sympathisch ist. Denn: Vertrauen ist wichtig, wenn man einer Person Einblicke in die finanzielle Situation gibt.

  • Empfehlungen: Hören Sie auf positive Erfahrungen aus Ihrem persönlichen Umfeld.

Wichtig: Auch mit Hilfe einer Fachperson haften Sie für die Angaben in der Steuererklärung. Kontrollieren Sie die Steuererklärung, bevor Sie diese unterschreiben. Sie sind auch für das fristgerechte Einreichen der Steuererklärung verantwortlich.

Zusammenarbeit mit einer Steuerfachperson

Haben Sie eine kompetente Fachperson gefunden? Dann:

  • Verlangen Sie eine Offerte.

  • Formulieren Sie den Auftrag klar.

  • Geben Sie saubere und geordnete Unterlagen ab.

Kontaktieren Sie die Steuerfachperson frühzeitig. Denn: Kurz vor den Abgabefristen sind die Kapazitäten oft ausgeschöpft. Das gilt auch, wenn Sie schon mehrmals mit einer Person zusammengearbeitet haben.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 25.02.2019

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