Mit dem Auto ins Ausland fahren: Was muss mit?
Möchten Sie mit Ihrem Auto ins Ausland fahren, müssen Sie bei der Ausrüstung die dortigen Regeln beachten. Was Sie einpacken müssen, erklärt Comparis.

13.06.2025

iStock / ncox1585
1. Ausrüstung im Auto: Was gilt in der Schweiz?
Bevor Sie mit dem Auto oder Töff in die Ferien fahren, sollten Sie die Ausrüstung überprüfen. Den Führerausweis und den Fahrzeugausweis müssen Sie immer mitführen, sonst droht eine Busse. In der Schweiz müssen Sie ausserdem Folgendes dabei haben:
Pannendreieck
Autobahnvignette bei Fahrten auf der Autobahn. Sie muss gut sichtbar auf der Windschutzscheibe angebracht sein. Alternativ können Sie die digitale E-Vignette kaufen.
Abgasdokument: Für Fahrzeuge ohne ein On-Board-Diagnosesystem (OBD)
Warnweste und Feuerlöscher sind in der Schweiz nicht obligatorisch, aber sinnvoll. Ebenso verhält es sich mit dem Verbandskasten. In einigen europäischen Ländern gehören diese Gegenstände zur Pflichtausrüstung.
2. Ist der CH-Kleber obligatorisch im Ausland?
Fahren Sie mit Ihrem Fahrzeug über die Grenze, müssen Sie einen gut sichtbaren CH-Kleber am Heck haben (Art. 45 VTS). Das gilt auch für Anhänger. Sie können den CH-Aufkleber zum Beispiel an Tankstellen oder in Baumärkten kaufen.
Der CH-Aufkleber ist eine Länderkennzeichnung. Gemäss dem Wiener Übereinkommen vom 8. November 1968 muss jedes Auto im Ausland mit dem Zulassungsland gekennzeichnet sein.
Bei einigen Ländern ist diese Kennzeichnung auf dem Kennzeichen direkt sichtbar, etwa in den EU-Ländern. Die Schweiz kennzeichnet das Zulassungsland allerdings nicht auf den Kontrollschildern. Deswegen brauchen Sie zusätzlich einen Aufkleber.
Je nach Laden bekommen Sie den Kleber teils schon für unter einem Franken. Die magnetische Version bekommen Sie teilweise für weniger als fünf Franken. Vergleichen Sie am besten die Preise verschiedener Läden.
Die Masse für den CH-Aufkleber sind gesetzlich vorgeschrieben und genormt. Er muss eine elliptische Form haben und 11,5 × 17,5 Zentimeter messen, die Buchstaben müssen 8 × 4 Zentimeter gross sein. Die Strichbreite muss 1 Zentimeter messen.
Wichtig: Teilweise gibt es auch kleinere Versionen des Aufklebers. Diese sind ungültig.
Sie müssen den CH-Aufkleber gut lesbar und senkrecht am Heck Ihres Fahrzeugs und allenfalls Ihres Anhängers anbringen. Dabei gilt gemäss Artikel 45 VTS generell:
Höhe: Er muss mindestens 20 Zentimeter vom Boden entfernt sein. Die obere Kante darf allerdings maximal auf einer Höhe von 1,50 Meter sein.
Neigung: Das Zeichen darf höchstens 30 Grad nach oben oder 15 Grad nach unten geneigt sein.
Je nach Fahrzeugklasse können diese Vorgaben leicht abweichen.
Magnetische Landeszeichen sind erlaubt, solange Sie den Vorgaben für Grösse und Position entsprechen. Den Magneten können Sie nach den Ferien wieder vom Fahrzeug entfernen.
3. Ausrüstung im Ausland: Was gehört ins Auto?
Informieren Sie sich vor den Ferien gut über die Vorschriften an Ihrem Reiseziel. In der untenstehenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die Pflichtausrüstung in einigen europäischen Ländern:
Land | Pflichtausrüstung |
---|---|
Deutschland |
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Frankreich |
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Italien |
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Kroatien |
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Österreich |
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Serbien |
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Kosovo |
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Quelle: TCS
Gut zu wissen: In den meisten Ländern gibt es auch zusätzliche Vorschriften zum Sichern und Markieren einer Ladung. Teilweise gilt das auch für Veloträger. Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise über die im Reiseland geltenden Regelungen.
4. Autoversicherung in den Ferien: Was gilt im Ausland?
Wollen Sie im Ausland Auto fahren, müssen Sie die Versicherungsanforderungen des Reiselandes erfüllen. In den meisten europäischen Ländern gilt das sogenannte Kennzeichen-Abkommen. Das heisst: Ihr Nummernschild gilt als Beleg für eine vorhandene Haftpflichtversicherung.
In einigen Ländern reicht das Kennzeichen nicht aus. Dort müssen Sie die ausreichende Versicherung mit einer internationalen Versicherungskarte nachweisen (ehemals «grüne Karte»). Die Versicherungskarte erhalten Sie von Ihrer Versicherung. Sie wird oft gleichzeitig mit der Police verschickt.
Gut zu wissen: Die internationale Versicherungskarte ist nicht unbegrenzt gültig. Ihre Versicherung kann ausserdem die Deckung in einigen Ländern ausschliessen. Schauen Sie deshalb vor einer Reise ins Ausland nach, ob die Karte zeitlich und im Ferienland gültig ist.
Die grüne Karte ist in folgenden Ländern verpflichtend:
Albanien
Aserbaidschan
Marokko
Mazedonien
Moldawien
Tunesien
Türkei
Ukraine
Im Kosovo wird die grüne Versicherungskarte nicht anerkannt. Sie müssen beim Grenzübertritt eine spezielle Versicherungspolice für Ihr Auto erwerben.
Prüfen Sie rechtzeitig Ihre Autoversicherung. So sind Sie bei Pannen oder Unfällen auf der Reise gut geschützt. Bei Auslandsreisen empfiehlt sich der Abschluss einer Car-Assistance- und Rechtsschutz-Versicherung.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 31.07.2020