E-Bike-Vorschriften und Veloregeln in der Schweiz
Droht mir eine Busse beim E-Biken ohne Helm? Werde ich bestraft, wenn ich mit dem Velo auf dem Trottoir fahre? Comparis zeigt Veloregeln und E-Bike-Vorschriften in der Schweiz.

26.09.2024

iStock / Halfpoint
1. Allgemeine Veloregeln in der Schweiz
Wer in der Schweiz mit dem Velo unterwegs ist, muss sich an diverse Vorschriften halten. Im Zentrum steht dabei die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.
Verkehrsregeln: Mit dem Velo müssen Sie sich an dieselben Verkehrsregeln wie Autofahrerinnen und -fahrer halten. Beachten Sie Verkehrsschilder, Vortritts- und Ampelregelungen.
Ausrüstung: Ihr Fahrrad muss mit funktionierenden Bremsen, aufgepumpten Pneus, einem weissen Vorder- und einem roten Hinterlicht sowie zwei Reflektoren (vorne weiss und hinten rot) ausgerüstet sein.
Lichtpflicht: Bei schlechter Sicht und Dunkelheit müssen Sie Ihr Vorder- und Hinterlicht einschalten.
Nutzung von Velowegen und -streifen: Benutzen Sie den Veloweg oder Velostreifen, falls vorhanden. Ansonsten fahren Sie auf der Strasse am rechten Rand. Vermeiden Sie das Fahren auf dem Trottoir.
Mitführen von Passagieren: Passagiere dürfen Sie nur dann auf dem Velo mitführen, wenn es dafür ausgelegt ist. Heisst: Velos müssen geeignete Sitze für Passagiere haben.
Fahren unter Alkoholeinfluss: Ab 0,5 Promille droht eine Busse. Ab 0,8 Promille gilt Velofahren unter Alkoholeinfluss als grobfahrlässig.
Ab dem 6. Geburtstag dürfen Kinder auf Hauptstrassen alleine Velo fahren. Vorher müssen sie von einer mindestens 16-jährigen Person begleitet werden.
Bis zum 12. Geburtstag dürfen Kinder auf dem Trottoir Velo fahren, sofern weder Veloweg noch Velostreifen vorhanden sind.
2. E-Bike-Vorschriften in der Schweiz
Ein E-Bike ist ein Velo mit einem Elektromotor. Dieser unterstützt den Fahrer oder die Fahrerin beim Treten in die Pedale.
In der Schweiz gibt es zwei Arten von E-Bikes: Langsame (bis 25 km/h) und schnelle E-Bikes (bis 45 km/h). Neben den allgemein geltenden Veloregeln müssen sich E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer an zusätzliche Vorschriften halten. Diese unterscheiden sich je nach Typ des E-Bikes (Stand: Juli 2024):
Langsame E-Bikes (25 km/h): Vorschriften in der Schweiz
Eine Tretunterstützung bis maximal 25 km/h ist erlaubt.
Sie benötigen kein Nummernschild.
Es besteht keine Helmpflicht bei langsamen E-Bikes.
Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.
Personen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren benötigen einen Führerausweis der Kategorie M. Ab 16 Jahren ist kein Führerschein mehr Pflicht.
Eine amtliche Zulassungsprüfung ist nicht erforderlich.
Für langsame E-Bikes besteht eine Tagfahrlichtpflicht. Sie müssen sowohl bei Tag als auch bei Nacht mit eingeschaltetem Licht fahren.
Rückstrahler sind erforderlich und müssen nach hinten gerichtet sein.
Rückspiegel sind nicht erforderlich.
Das Fahren auf Velowegen und -streifen ist erlaubt.
Der Transport von Kindern ist erlaubt.
Es besteht keine Tachopflicht.
Eine Veloglocke ist Pflicht.
Schnelle E-Bikes (45 km/h): Vorschriften in der Schweiz
Eine Tretunterstützung bis maximal 45 km/h ist erlaubt.
Für schnelle E-Bikes ist ein gelbes Nummernschild Pflicht. Zudem benötigen Sie eine Mofa-Vignette.
Es besteht eine Helmpflicht beim Fahren schneller E-Bikes. Der Helm muss der Euronorm 1078 entsprechen.
Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.
Erforderlich ist ein Führerausweis der Kategorie M oder höher.
Eine amtliche Zulassungsprüfung ist obligatorisch.
Für schnelle E-Bikes besteht eine Tagfahrlichtpflicht. Sie müssen bei Tag und Nacht mit eingeschaltetem Licht fahren.
Rückstrahler sind erforderlich und müssen nach hinten gerichtet sein.
Rückspiegel sind obligatorisch.
Das Fahren auf Velowegen und -streifen ist nur bei ausgeschaltetem Motor erlaubt.
Der Transport von Kindern ist erlaubt.
Seit dem 1. April 2024 besteht eine Tachopflicht.
Eine Veloglocke ist Pflicht.
3. E-Bikes und Velos: Häufige Verstösse und Bussen
Das kosten häufige Verkehrsregelverletzungen mit dem E-Bike oder Velo:
Verstoss | Busse | Gilt für |
---|---|---|
Überfahren eines Rotlichts | 60 Franken | Velos und E-Bikes |
Kein vollständiges Anhalten bei Stoppstrasse | 30 Franken | Velos und E-Bikes |
Fahren auf dem Trottoir | 40 Franken | Velos und E-Bikes |
Fahren in Fussgängerzone | 30 Franken | Velos und E-Bikes |
Nichtbenutzung von Velowegen und -streifen (falls vorhanden) | 30 Franken | Velos und E-Bikes |
Missachten des Vortritts an Fussgängerstreifen | 40 Franken | Velos und E-Bikes |
Vollständiges Loslassen der Lenkstange | 20 Franken | Velos und E-Bikes |
Fahren ohne Licht im Dunkeln auf einer beleuchteten Strasse | 40 Franken | Velos und E-Bikes |
Missachten der Tagfahrlichtpflicht | 20 Franken | E-Bikes |
Fahren ohne Klingel | 20 Franken | E-Bikes |
Fahren ohne Rückspiegel | 20 Franken | Schnelle E-Bikes |
Missachten der Helmpflicht | 30 Franken | Schnelle E-Bikes |
Missachten der Tachopflicht | 20 Franken | Schnelle E-Bikes |
Quelle: TCS (Stand Juli 2024)
Ist die Haftpflicht ausreichend?
Wer mit einem Velo oder einem langsamen E-Bike (bis max. 25 km/h) einer anderen Person einen Schaden zufügt, ist über die Privathaftpflicht grundsätzlich vor den finanziellen Folgen geschützt. Aber: Die genauen Bedingungen können sich je nach Versicherung unterscheiden.
4. Häufige Fragen zu Veloregeln und E-Bike-Vorschriften in der Schweiz
Die generelle Tachopflicht für schnelle E-Bikes gilt vorerst nur für Neufahrzeuge, die ab dem 1. April 2024 in Verkehr gesetzt wurden. Haben Sie Ihr E-Bike vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gesetzt, haben Sie bis zum 01. April 2027 Zeit, dieses mit einem Tacho auszurüsten.
Die Alkoholgrenze für Velo- und E-Bike-Fahrer liegt bei 0,5 Promille. Ab dieser Grenze droht eine Busse.
Wird ein Wert von 0,8 Promille überschritten, gilt dies als Grobfahrlässigkeit. Die Behörde kann dann ein Velo-Fahrverbot anordnen. Wird zudem ein Alkoholismus nachgewiesen, droht ein Verlust des Führerausweises.
Überschreiten Sie mit einem schnellen E-Bike 0,8 Promille, kann Ihr Führerausweis für mehrere Monate entzogen werden.
Am Tag muss nur das Vorderlicht eingeschaltet sein. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht muss auch das Hinterlicht eingeschaltet sein.
Nein. Sie dürfen mit einem getunten E-Bike nur auf Privatgrund fahren, aber nicht auf öffentlichen Strassen.
Generell dürfen Velos und E-Bikes rote Ampeln nicht überfahren. Eine Ausnahme besteht, wenn an der Ampel eine schwarz-gelbe Tafel mit einem Velo und einem Pfeil angebracht ist. Dann dürfen Sie auch bei Rotlicht rechts abbiegen.