Ist die Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz obligatorisch?
Lohnt sich der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, und was zahlt die Versicherung bei einem Schaden? Comparis gibt Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen.

20.05.2025

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1. Ist die Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz obligatorisch?
In der Schweiz ist die Privathaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie wird jedoch empfohlen, da sie vor existenzbedrohenden finanziellen Folgen bei Personen- oder Sachschäden schützt.
Gut zu wissen: Für Hundehalterinnen und -halter schreiben die meisten Kantone eine Haftpflichtversicherung vor.
2. Ab wann ist eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll?
Alle volljährigen Personen sollten sich Gedanken über eine Privathaftpflichtversicherung machen. Besonders für folgende Aspekte ist sie empfehlenswert:
Die Haftpflichtversicherung fürs Auto ist in der Schweiz obligatorisch. Sie ist aber gesondert und macht einen Teil der Motorfahrzeug-Versicherung aus. Sie deckt Schäden, die Sie Personen oder Sachgegenständen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Die freiwillige Privathaftpflicht hingegen deckt Schäden, die Sie als Verkehrsteilnehmer ausserhalb des eigenen Autos verursachen – wie z. B. auf dem Velo oder als Fussgängerin.
Der Fussball landet in der Fensterscheibe. Beim Spielen kippt die teure Vase um: Als Eltern haften Sie für Schäden, die Ihre Kinder verursachen. Das kann schnell teuer werden.
Gut zu wissen: Mit einer Familiendeckung sparen Sie Prämien. In der Regel sind dann alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen wie Eheleute, Kinder oder WG-Bewohnende mitversichert.
Als Hundehalterin oder Hundehalter tragen Sie eine grosse Verantwortung. Wer einen Hund besitzt, muss in den meisten Kantonen aus gesetzlichen Gründen eine Haftpflichtversicherung abschliessen.
Sind Sie nicht sicher, wie Sie Ihren Hund versichern? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen: Pflichtversicherung für Hundehalter.
Sie wohnen in einer Mietwohnung? Dann sollten Sie auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Denn in den eigenen vier Wänden kann vieles passieren: ein Fleck auf dem Parkett, ein Sprung im Lavabo oder eine kaputte Fensterscheibe. Gewisse Immobilienverwaltungen verlangen sogar eine Mieterhaftpflichtversicherung – auch wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Auf der Baustelle können Personen- und Sachschaden schnell auftreten. In manchen Fällen springt die Haftpflichtversicherung hier ein. Die meisten Kantone schreiben zusätzlich eine Gebäudehaftpflichtversicherung vor. Damit Sie beim Hausbau optimal versichert sind, empfehlen wir unseren Beitrag über Bauversicherungen.
3. Was deckt die Haftpflichtversicherung ab?
Fügen Sie jemandem einen Schaden zu, haften Sie dafür. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten solcher Schäden, sofern sie unabsichtlich verursacht wurden. Grundsätzlich deckt die Haftpflichtversicherung die Kosten für Ansprüche aus folgenden Schadensfällen:
Schaden | Beispiel |
---|---|
Personenschaden | Beim Skifahren stossen Sie mit einer anderen Person zusammen, und sie bricht sich den Arm. |
Sachschaden | Sie verschütten versehentlich Rotwein über das teure Sofa Ihrer Freundin. |
Vermögensschaden | Ein Ladenlokal erleidet einen Umsatzverlust, weil Sie mit Ihrem Velo den Eingang versperren. |
Übrigens: Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden nur zum Zeitwert. Zudem wehrt die Versicherung ungerechtfertigte Forderungen ab. Das bedeutet: Die Haftpflichtversicherung schützt Sie auch vor ungerechtfertigten Zahlungsforderungen.
Wo gilt die Privathaftpflichtversicherung?
Die Deckung der Privathaftpflichtversicherung gilt in der Regel weltweit. Allfällige Einschränkungen finden Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Mögliche Zusatzdeckungen
Bei der Haftpflicht bieten die meisten Anbieter Zusätze an für:
Grobfahrlässigkeit
Reiten von fremden Pferden
Jagd
Fahren von Carsharing- und Mietfahrzeugen
Sportgeräte
einfacher Diebstahl auswärts
Hausrat-Kasko
Home-Assistance (z. B. Schlüsseldienst)
Reisegepäckversicherung (z. B. bei Verlust durch Airline)
Cyber-Schutz (z. B. Phishing, Verletzung der Persönlichkeitsrechte)
4. Zahlt die Versicherung den gesamten Haftpflichtschaden?
Wie bei fast allen Versicherungen besteht auch bei der Haftpflicht ein Selbstbehalt. Das ist der Betrag, den Sie als versicherte Person im Schadensfall selber tragen müssen. Wichtig: Die sogenannte Garantiesumme entspricht der Maximalentschädigung der Versicherungsgesellschaft pro Schadensereignis gegenüber Dritten. In der Regel beträgt die Garantiesumme 5 Millionen Franken, es sind je nach Versicherungsmodell aber auch nur 3 oder bis zu 10 Millionen Franken möglich.
5. Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?
Sie finden die genauen Ausschlüsse in den jeweiligen allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Nicht versichert sind beispielsweise folgende Ansprüche:
Schäden, die Sie sich selbst zufügen
Ansprüche von einer im gleichen Haushalt lebenden Person
vorsätzlich verursachte Schäden
Sach- oder Personenschäden, verursacht durch Motorfahrzeuge (hier greift die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung)
Schäden, die während Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen
Schäden an eigenem Eigentum (diese übernimmt die Hausrat-Kaskoversicherung)
Grobfahrlässiges Handeln (ausser Sie schliessen zusätzlich einen Grobfahrlässigkeitsschutz ab)
Diebstahl ausserhalb Ihrer vier Wände (ausser Sie schliessen zusätzlich den einfachen Diebstahl auswärts ab)
Spezialfall: Personenunfall im gleichen Haushalt?
Was passiert, wenn Sie versehentlich jemanden aus Ihrem Haushalt verletzen? Müssen Sie die Heilungskosten selbst tragen?
Nein. In diesem Fall übernimmt die Unfall- oder Krankenversicherung die Kosten. Ein Rückgriff auf Ihre Privathaftpflichtversicherung ist gesetzlich ausgeschlossen (Art. 75 ATSG).
Für Sie bedeutet das: Unfälle, die durch eine Person im gleichen Haushalt verursacht werden, führen zu keiner Versicherungslücke.
6. Privathaftpflichtversicherung: Kosten
Wie bei allen Versicherungen hängen die Kosten der Haftpflichtversicherung von verschiedenen Faktoren ab. Relevant für die Prämienhöhe sind mögliche Zusatzdeckungen und der Selbstbehalt. Hier gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger die Prämie.
Unser Tipp: Vergleichen und Prämien sparen
Sie können unter Umständen Hunderte Franken pro Jahr sparen, wenn Sie Angebote vergleichen. Achten Sie dabei immer auf das einjährige Kündigungsrecht. So können Sie nach einem Jahr die Haftpflichtversicherung kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate. Halten Sie diese Frist unbedingt ein, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch.
7. Fazit: Brauche ich wirklich eine Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Dennoch ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung durchaus empfehlenswert. Denn: Missgeschicke passieren schnell und können hohe Kosten verursachen, für die Sie persönlich haften. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Schäden.
Zudem sind die Versicherungsprämien im Vergleich zu den Versicherungssummen relativ niedrig: Viele Anbieter haben eine Mindestdeckung von 5 Millionen Franken bei Drittansprüchen.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 08.08.2019