Wohnungsbewerbung in der Schweiz
Bei der Wohnungsbewerbung sollten Sie einige Grundsätze einhalten. Mit den Tipps von Comparis heben Sie sich von Ihren Mitbewerbenden ab.

12.03.2025

iStock / taikrixel
1. Positiven ersten Eindruck hinterlassen
Der erste Eindruck zählt auch bei Wohnungsbesichtigungen.Sympathische Interessentinnen und Interessenten haben bessere Chancen bei der Wohnungsbewerbung. Achten Sie daher bereits beim Besichtigungstermin auf folgende Punkte:
Erscheinen Sie pünktlich, kleiden Sie sich sauber und angemessen. Verhalten Sie sich höflich. Ein offenes Lächeln und Augenkontakt können viel bewirken.
Stellen Sie sich mit Vor- und Nachnamen vor.
Zeigen Sie, dass Sie sich ernsthaft für die Wohnung interessieren. Bereiten Sie ein bis zwei Fragen zur Wohnung oder zum Umfeld vor (z. B. zum Mietbeginn, zum Quartier oder zu geplanten Renovationen). Hören Sie aufmerksam zu, wenn Ihnen Details erklärt werden. Zeigen Sie Interesse, ohne aufdringlich zu wirken – stellen Sie Fragen in angemessenem Rahmen und drängen Sie sich nicht in den Vordergrund.
Begegnen Sie allen Beteiligten (Vermietung, Hausverwaltung, aktuelle Mietende, Mitbewerbende) mit Respekt. Dieses Verhalten fällt positiv auf und wird in Erinnerung bleiben.
Tipp: Vermieterinnen und Vermieter suchen nicht nur zahlungsfähige, sondern auch sympathische und verlässliche Mieterinnen und Mieter. Ein authentisches, positives Auftreten kann Ihnen darum helfen.
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2. Unterlagen vollständig und vorbereitet einreichen
Nach einer erfolgreichen Besichtigung überzeugt eine vollständige und sorgfältig aufbereitete Bewerbungsmappe mit allen wichtigen Bewerbungsunterlagen. Die Mappe können Sie entweder zur Besichtigung mitbringen oder gleich am nächsten Tag der Verwaltung übergeben.
Lesen Sie am besten genau durch, welche Anforderungen im Exposé gestellt werden. Dort finden Sie in der Regel auch einen Link zu einem Bewerbungsformular, das Sie ausfüllen können.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen sollten Sie Folgendes beachten:
Bei der Bewerbung darf die Vermietung oder Verwaltung nach hängigen Betreibungen und allfälligen Verlustscheinen fragen. Legen Sie den Betreibungsauszug den Bewerbungsunterlagen bei. Er darf nicht älter als drei Monate sein.
Gut zu wissen: Gemäss Eidgenössischem Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragtem (EDÖB) dürfen Vermietungen erst nach dem Abschluss des Mietvertrags einen Betreibungsauszug verlangen. Das wird in der Praxis aber kaum umgesetzt.
Das Bewerbungsformular der Vermietung oder Verwaltung sollten Sie immer wahrheitsgetreu ausfüllen. Falsche Angaben können unangenehme Folgen nach sich ziehen.
Das Bewerbungsformular darf nur nach Angaben zu objektiven Bewertungskriterien fragen. Einige Fragen sind also nur unter bestimmten Umständen nicht zulässig. Sowohl der Mieterinnen- und Mieterbund als auch die Eidgenössische Datenschutzkommission haben Übersichten mit zulässigen und unzulässigen Fragen zusammengestellt.
Die Vermietung oder Verwaltung darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung der bewerbenden Personen Referenzen von Dritten einholen. «Dritte» sind zum Beispiel die aktuelle Vermietung und die Arbeitsstelle. So überprüfen sie die Richtigkeit der Angaben.
Einen Ausweis darf die Vermietung oder Verwaltung erst zum Aufsetzen des Mietvertrages verlangen. Als Ausweis zählen zum Beispiel eine Kopie der Identitätskarte oder der Aufenthaltsbewilligung. Die Vermietung oder Verwaltung darf den Ausweis nur zum Überprüfen der Daten auf dem Anmeldeformular nutzen.
Begleitschreiben
Ein Begleitschreiben ist nicht zwingend nötig. Es vermittelt der Vermietung oder Verwaltung aber einen besseren, persönlichen Eindruck.
In dem Begleitschreiben dürfen persönliche Informationen stehen. Warum sollten ausgerechnet Sie die Wohnung bekommen? Warum passen Sie zu den restlichen Mietern? Warum möchten Sie ausgerechnet in diese Wohnung ziehen?
In dem Begleitschreiben können Sie auch Ihre berufliche und familiäre Situation beschreiben und den Grund für Ihren Umzug nennen. Versuchen Sie, die Angaben kurz zu halten und nicht mehr als eine Seite zu schreiben.
Hier finden Sie eine passende Vorlage für ein Begleitschreiben.
Gut zu wissen: Manche Vermietungen machen auf dem Anmeldeformular darauf aufmerksam, dass Sie bei Nichtunterschreiben des extra für Sie erstellten Mietvertrags eine Gebühr bezahlen müssen. Gemäss Mieterinnen- & Mieterverband müssen Sie jedoch in diesem Fall keine Entschädigung zahlen. Das gilt auch dann, wenn Sie ein entsprechendes Anmeldeformular unterschrieben haben.
3. Tabus bei der Wohnungsbewerbung
Manche Dinge sollten Sie bei einer Wohnungsbewerbung vermeiden. Dazu gehören:
Verpassen Sie keinen Termin, ohne abzusagen.
Treten Sie niemals unseriös oder unfreundlich auf.
Machen Sie der Vermietung oder Verwaltung keine Bestechungsgeschenke.
Feilschen Sie nicht um den Mietpreis.
Versuchen Sie nicht, den Mietpreis durch übertriebenes Kritisieren des Mietobjekts zu drücken.
Lügen Sie nicht bei der Bewerbung, um besser dazustehen. Nur mit ehrlichen Angaben haben Vermietende die Chance, die Wohnung fair zu vergeben. So verringern Sie auch die Gefahr von späteren Streitigkeiten.
Hilfe für den Umzug
Ihre Bewerbung war erfolgreich? Herzlichen Glückwunsch. Schon bald können Sie in Ihre neuen vier Wände zügeln und Ihr eigenes, ganz persönliches Zuhause schaffen. Die Comparis-Umzugscheckliste hilft Ihnen, alle nötigen Angelegenheiten zu organisieren.
Sie brauchen Profi-Hilfe beim Umzug?
4. Tipps zum richtigen Umgang mit der Vermietung oder der Verwaltung
Für ein gutes Verhältnis zur Vermietung oder Verwaltung auch nach dem Umzug helfen Ihnen diese Tipps:
Überweisen Sie die Miete pünktlich und versäumen Sie keine Zahlungsfrist.
Halten Sie sich an die Hausordnung und an den Mietvertrag.
Halten Sie Vereinbarungen niemals nur mündlich fest. Setzen Sie stattdessen ein Schreiben auf, das beide Parteien unterschreiben.
Sprechen Sie bei Problemen zeitnah mit der Vermietung oder der Verwaltung. Dazu zählen auch defekte Glühbirnen im Treppenaufgang. Je schneller das Problem gelöst wird, desto weniger Zeit bleibt für Ärger.
Bleiben Sie auch bei Meinungsverschiedenheiten freundlich und sachlich.
Der Konflikt mit der Vermietung lässt sich nicht lösen? Als Mitglied können Sie sich im Zweifel an den Mieterinnen- und Mieterverband wenden.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 14.06.2017