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Ernährungsberatung: Was zahlt die Krankenkasse?

Eine Ernährungsberatung wird von der Krankenkasse übernommen – unter bestimmten Voraussetzungen. Welche das sind, zeigt Comparis.

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Magdalena Soll

04.11.2024

iStock / ruizluquepaz

1.Ernährungsberatung: Kosten in der Schweiz 
2.Was passiert bei der Ernährungsberatung?
3.Wann wird Ernährungsberatung von der Krankenkasse anerkannt? 
4.Wie viele Sitzungen zahlt die Krankenkasse für die Ernährungsberatung?
5.Was tun, wenn die Krankenkasse die Kosten für eine Ernährungsberatung nicht übernimmt?

1. Ernährungsberatung: Kosten in der Schweiz 

Eine Beratung kostet etwa 120 bis 180 Franken pro Stunde. Oft dauert ein Gespräch aber keine ganze Stunde. Erstberatungen sind meist länger als Folgeberatungen.

Der genaue Preis für eine Ernährungsberatung hängt von den Leistungen sowie der Qualifikation der beratenden Person ab. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

2. Was passiert bei der Ernährungsberatung?

Bei der Ernährungsberatung besprechen Sie Ihre Essgewohnheiten. Sie erhalten ausserdem Tipps, wie Sie Ihre Ernährung verbessern können.

Bei Bedarf erstellt die Fachperson einen an Ihre Bedürfnisse angepassten Ernährungsplan. Bei einer Erkrankung lernen Sie, wie Sie diese mit der richtigen Ernährung bestmöglich kontrollieren können. 

Gut zu wissen: Bei einer Ernährungsberatung erstellen Sie nicht nur einen Ernährungsplan. Sie lernen zum Beispiel auch etwas über Ihren Körper.

3. Wann wird Ernährungsberatung von der Krankenkasse anerkannt? 

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur mit einer Überweisung von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Das gilt auch für Kinder. Die Beratung kann persönlich, online oder telefonisch stattfinden. 

Ausserdem muss die behandelnde Fachperson oder Organisation für Ernährungsberatung zugelassen sein (Art. 9b KLV).

Die Ernährungsberatung wird von der Grundversicherung in folgenden Fällen anerkannt (Art. 9b KLV): 

  • Adipositas: Starkes Übergewicht ab einem BMI von 30.

  • Übergewicht ab einem BMI von 25 mit Folgeerkrankung. Abnehmen muss eine positive Auswirkung auf die Folgeerkrankung haben.

  • Nahrungsmittelallergien oder starke Unverträglichkeiten.

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

  • Stoffwechselkrankheiten wie beispielsweise Diabetes oder Hashimoto.

  • Erkrankung der Nieren oder des Verdauungstraktes, etwa Niereninsuffizienz oder Reizdarm.

  • Fehl- oder Mangelernährung

Bei Kindern gilt eine andere Definition des BMI. Denn: Der BMI ist abhängig von Alter und Geschlecht. Bei Kindern zahlt die Krankenkasse, wenn

  • der BMI über dem 97. Perzentil liegt.

  • der BMI zwischen dem 90. und 97. Perzentil liegt und eine Folgeerkrankung vorliegt. Die Prognose für die Folgeerkrankung muss sich durch das Übergewicht verschlechtern.

97. Perzentil bedeutet: Das Kind ist schwerer als 97 Prozent der Kinder in seiner Altersklasse. Nur bis zu drei Prozent der Kinder sind schwerer.

4. Wie viele Sitzungen zahlt die Krankenkasse für die Ernährungsberatung?

Die Grundversicherung zahlt Ernährungsberatungen abzüglich Kostenbeteiligung solange wie medizinisch notwendig.

Zunächst deckt die Krankenkasse die ersten sechs Sitzungen. Für weitere sechs Sitzungen brauchen Sie eine erneute ärztliche Überweisung.

Sie brauchen mehr Sitzungen? Dann benötigt die Krankenkasse einen ärztlichen Bericht. Der muss einen Vorschlag für die Weiterbehandlung enthalten (Art. 9 KLV).

Gut zu wissen: Für die Ernährungsberatung bei Diabetes zahlt die Krankenkasse anfangs zehn Sitzungen. Die zweite Überweisung umfasst auch zehn Sitzungen.

5. Was tun, wenn die Krankenkasse die Kosten für eine Ernährungsberatung nicht übernimmt?

Ohne ärztliche Überweisung müssen Sie die Behandlung nicht unbedingt selbst zahlen: In einigen Zusatzversicherungen sind Ernährungsberatungen inbegriffen. Der Umfang der Abdeckung ist aber bei jeder Krankenkasse unterschiedlich. 

Manche beteiligen sich an den Kosten. Andere bieten telefonische Beratung oder unterstützen mit Ernährungsprogrammen und Gesundheits-Apps. Prüfen Sie vor Abschluss einer Zusatzversicherung, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. So finden Sie die für Sie passende Zusatzversicherung.

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Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 27.06.2024

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