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Verzögerte Aufnahme bei der Krankenkasse: Was kann ich tun?

Haben Sie sich bei der neuen Krankenversicherung angemeldet – warten aber noch auf die Bestätigung? Comparis informiert über Gründe und Ihre Rechte.

Magdalena Soll Foto
Magdalena Soll

27.03.2025

Ein Stethoskop liegt auf einem Klemmbrett auf einem Tisch. Im Hintergrund diskutiert eine Frau mit einem Arzt.

iStock/ PeopleImages

1.Häufige Gründe für Verzögerungen beim Krankenkassenwechsel
2.Kann es passieren, dass ich nicht versichert bin?
3.Bei welcher Krankenkasse zahle ich die Prämien?
4.Zu hohe Prämie gezahlt: Bekomme ich das Geld zurück?
5.Franchise und Selbstbehalt: Muss ich jetzt doppelt zahlen?
6.Was passiert bei verspäteter Krankenversicherungsanmeldung nach einem Umzug in die Schweiz?
7.Was kann ich tun, damit der Wechsel problemlos funktioniert?

1. Häufige Gründe für Verzögerungen beim Krankenkassenwechsel

Die Anmeldung bei der neuen Krankenkasse kann sich aus mehreren Gründen ins neue Jahr verschieben:

  • Späte Anmeldung bei der neuen Kasse: Melden Sie sich erst spät im alten Jahr bei der neuen Krankenkasse an, kann das zu einer verzögerten Aufnahme führen. Ein Grund ist etwa, dass die neue Krankenkasse noch eine Aufnahmebestätigung an die alte schicken muss.

  • Zahlungsverzug: Haben Sie bei Ihrer alten Krankenkasse offene Schulden, können Sie die Versicherung nicht wechseln. In dem Fall bekommen Sie und Ihre neue Versicherung eine Benachrichtigung von der alten Krankenkasse.

  • Verspätete Verarbeitung bei Ihrer neuen Krankenkasse: Es kann bei Ihrer neuen Krankenkasse zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Allenfalls verschickt die neue Versicherung die Mitteilung über den Wechsel dann erst im neuen Jahr.

Behalten Sie bei verzögertem Wechsel alle Informationen Ihrer Krankenversicherungen. So können Sie nachvollziehen, warum der Wechsel nicht problemlos funktioniert hat – und im Zweifel Ihre Rechte geltend machen.

2. Kann es passieren, dass ich nicht versichert bin?

Es sollte in der Grundversicherung nicht passieren, dass Sie nicht versichert sind. Ohne Bestätigung des Wechsels von der neuen Krankenkasse darf Ihre alte Versicherung das Verhältnis nicht beenden (Art. 7 Abs. 5 KVG). Der Wechsel muss ohne Unterbruch des Versicherungsschutzes stattfinden.

Bei administrativen Fehlern kann es unter Umständen aber zu einer Doppelversicherung kommen. Das heisst, Sie haben zwei aktive Grundversicherungen.

3. Bei welcher Krankenkasse zahle ich die Prämien?

Bis Sie die Bestätigung über den Wechsel zur neuen Versicherung haben, zahlen Sie die Prämien bei Ihrer alten Versicherung. Sie müssen dabei die aktuell geltenden Prämien der alten Versicherung zahlen.

4. Zu hohe Prämie gezahlt: Bekomme ich das Geld zurück?

Gemäss Krankenversicherungsgesetz bekommen Sie die zu viel gezahlte Prämie zurück (Art. 7 Abs. 5 KVG). Das gilt aber nur, wenn sich der Wechsel aufgrund eines Fehlers bei der Krankenkasse verzögert. Denn: Ihre neue Versicherung muss Ihnen den Schaden ersetzen, der durch den verzögerten Wechsel entsteht.

Wichtig: Kennt Ihre neue Versicherung die alte Versicherung nicht? Dann muss die neue Versicherung Ihnen keinen Schadensersatz zahlen.

Bei Ihrer alten Krankenkasse liegen die monatlichen Prämien bei 335 Franken. Bei der neuen Krankenversicherung würden Sie nur 320 Franken zahlen. Sie bekommen die Bestätigung des Versicherungswechsels im März. Sie bekommen also von Ihrer neuen Versicherung 45 Franken erstattet.

Kosten alte Krankenkasse Januar bis März 3 × 335 = 1’005 Franken
Kosten neue Krankenkasse Januar bis März 3 × 320 = 960 Franken
Kostendifferenz 1’005 – 960 = 45 Franken

5. Franchise und Selbstbehalt: Muss ich jetzt doppelt zahlen?

In der Schweiz gibt es eine sogenannte Jahresfranchise. Das heisst: Innerhalb des Kalenderjahres ist die Franchise auf den gewählten Betrag begrenzt. Mit dem neuen Jahr wird der von Ihnen gezahlte Franchisen-Beitrag auf null gesetzt. Das Gleiche gilt für den Selbstbehalt.

Wechseln Sie die Krankenkasse während des Jahres, müssen Sie Franchise und Selbstbehalt nicht doppelt zahlen. Dafür holen Sie sich bei Ihrer alten Krankenkasse eine Bestätigung über den schon bezahlten Betrag.

Gut zu wissen: Haben Sie bei Ihrer neuen Krankenkasse eine niedrigere Franchise gewählt als bei der alten? Dann muss die neue Versicherung Ihnen zu viel gezahlte Kostenbeteiligungsbeiträge erstatten.

Sie haben von einer Franchise von 2’500 Franken auf eine 300-Franken-Franchise gewechselt. Im Januar haben Sie eine Untersuchung, die 1'000 Franken kostet. Sie haben aufgrund der höheren Franchise 630 Franken zu viel Kostenbeteiligung gezahlt. Das muss die neue Krankenkasse Ihnen jetzt erstatten.

Kosten mit einer Franchise von 2’500 Franken 1’000 Franken
Kosten mit einer Franchise von 300 Franken 370 Franken
300 Franken Franchise + 70 Franken Selbstbehalt (10 % von 700 Franken)
Kostendifferenz 630 Franken

6. Was passiert bei verspäteter Krankenversicherungsanmeldung nach einem Umzug in die Schweiz?

Nach einem Umzug in die Schweiz müssen Sie sich innert drei Monaten bei einer Krankenkasse versichern (Art. 3 Abs. 1 KVG). Versichern Sie sich erst nach dieser Frist, zahlen Sie einen vom Bundesrat festgelegten Aufschlag auf Ihre Prämien (Art. 5 Abs. 2 KVG).

Versichern Sie sich zu spät, dürfen Sie sich ausserdem Ihre Versicherung nicht selbst aussuchen. Der Kanton weist Ihnen dann eine Versicherung zu (Art. 6 KVG).

7. Was kann ich tun, damit der Wechsel problemlos funktioniert?

Melden Sie sich frühzeitig bei der neuen Krankenkasse an. Je früher Sie alle Unterlagen an die neue Versicherung senden, desto früher kann sie Ihre Anmeldung abschliessen. Vergleichen Sie dazu auch rechtzeitig nach Bekanntgabe die Prämien verschiedener Versicherungen.

Krankenkassenprämien berechnen

Comparis-Tipp: Haben Sie nach dem fristgerechten Wechsel nicht rechtzeitig die Police oder die Versichertenkarte mit Ihrer Kundennummer von der neuen Krankenkasse bekommen?

Lassen Sie sich von der neuen Versicherung den Wechsel und die Verzögerung schriftlich bestätigen. So können sie im Krankheitsfall administrative Probleme vermeiden.

Achten Sie darauf, dass Sie alle Rechnungen rechtzeitig bezahlen. So können Sie verhindern, dass Ihre alte Krankenkasse den Wechsel verbietet.

Lassen Sie sich im Zweifel bei der Ombudsstelle Krankenversicherung beraten. Die Fachpersonen können Ihnen bei Problemen weiterhelfen.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 27.03.2025

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