Motorrad anmelden in der Schweiz: Infos zur Zulassung
Wie und wo melden Sie Ihr Motorrad in der Schweiz an? Comparis informiert zu Unterlagen und Fristen beim Töffeinlösen.

27.03.2025

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1. Wieso muss ich mein Motorrad anmelden?
Ohne Anmeldung dürfen Sie nicht auf öffentlichen Strassen mit dem Motorrad fahren. Bei der Anmeldung bekommen Sie den Fahrzeugausweis und das Kontrollschild. Nur so ist der Töff für Schweizer Strassen zugelassen.
Gut zu wissen: Ihr Motorrad melden Sie beim Strassenverkehrsamt (STVA) Ihres Wohnkantons an. Das Anmelden wird oft auch Immatrikulation bzw. Einlösen genannt.
Bei der Anmeldung weisen Sie ausserdem nach, dass Sie eine obligatorische Motorrad-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Gut zu wissen: Die Leistungen sind bei den meisten Versicherungen ähnlich – aber nicht ganz gleich. Ein Vergleich lohnt sich daher nicht nur wegen des Preises.
2. Motorrad einlösen in der Schweiz: Welche Unterlagen brauche ich?
Je nach Situation brauchen Sie unterschiedliche Dokumente. Möchten Sie ein Motorrad oder einen Roller anmelden, benötigen Sie in jedem Fall:
Identitätsnachweis: Schweizer Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis
Allenfalls Wohnsitzbestätigung oder Schriftenempfangsschein. Das gilt nur, wenn Sie das erste Mal ein Fahrzeug einlösen.
Falls Firma als Halter: Auszug des Handelsregistereintrags
Elektronischen Versicherungsnachweis über die obligatorische Haftpflichtversicherung: Bestellen Sie den Versicherungsnachweis bei Ihrer Versicherung. Geben Sie dabei das zuständige Strassenverkehrsamt an. Der Anbieter übermittelt das Dokument dann direkt an das Strassenverkehrsamt. Wichtig: Der Nachweis ist nur 30 Tage gültig.
Die Anmeldung können Sie am Schalter oder teils auch per Post vornehmen. Beim Einlösen per Post müssen Sie meist ein zusätzliches Formular ausfüllen und die restlichen Dokumente beilegen. Informieren Sie sich auf der Website des Strassenverkehrsamts Ihres Kantons.
Neues Motorrad anmelden
Melden Sie ein fabrikneues Motorrad an? Dann benötigen Sie zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten in der Regel noch einen Prüfbericht (Formular 13.20A). Den erhalten Sie meist bei Ihrer Garage.
Gut zu wissen: Manchmal übernimmt der Fahrzeughändler das Anmelden des Rollers oder Motorrads.
Gebrauchtes Motorrad anmelden
Um ein Occasions-Motorrad einzulösen, benötigen Sie zusätzlich:
Den Fahrzeugausweis im Original: Beim Kauf des Motorrads erhalten Sie den Fahrzeugausweis vom Vorbesitzer. Bestehen Sie beim Kauf des Fahrzeuges auf dieses Dokument. Nach der Immatrikulation erhalten Sie den neuen Fahrzeugausweis mit Ihrem Namen.
Allenfalls Bestätigung der Verkehrssicherheit: Ist Ihr Fahrzeug mehr als zehn Jahre alt, muss es allenfalls zur Fahrzeugprüfung. Ob und wann das der Fall ist, erfahren Sie auf der Seite Ihres Strassenverkehrsamts.
Falls Ihr Motorrad eine Nachprüfung durchlaufen hat: Formular 13.20B
3. Motorrad anmelden ohne Führerschein: Geht das?
Für den Kauf eines Motorrads brauchen Sie keinen Motorradführerschein. Sie können trotzdem als Halterin oder Halter im Fahrzeugausweis stehen.
Ihre Motorradversicherung übermittelt den Versicherungsnachweis auch ohne Führerausweis. Sie dürfen den Töff dann allerdings nicht fahren.
4. Wie kann ich nach einem Umzug mein Motorrad ummelden?
Nach einem Umzug müssen Sie das Strassenverkehrsamt innert 14 Tagen über Ihren neuen Wohnort informieren. Das gilt auch bei einem Kantonswechsel.
Wechseln Sie den Kanton, benötigen Sie auch das passende Kontrollschild. Lösen Sie das Fahrzeug im neuen Kanton ein. Dabei müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Zulassungsantrag. Dafür brauchen Sie das Dokument «Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeugs». Sie bekommen es auf den Webseiten oder direkt beim jeweiligen Strassenverkehrsamt.
Fahrzeugausweis im Original
Einen neuen Versicherungsnachweis über die obligatorische Haftpflichtversicherung
Je nach Kanton eine Wohnsitzbestätigung der Gemeinde
Die alten Nummernschilder
Tipp: Sie können die Unterlagen meist auch per Post an das Strassenverkehrsamt schicken.
Gut zu wissen: Bei einem Umzug müssen Sie auch die Adresse auf Ihrem Führerausweis ändern. Das können Sie in der Regel telefonisch, schriftlich oder online machen.
5. Wann muss ich nach einem Import mein Motorrad anmelden?
Wohnsitz in der Schweiz
Haben Sie ein Fahrzeug im Ausland gekauft? Dann müssen Sie Ihr Motorrad innerhalb eines Monats ab Einfuhrdatum in der Schweiz anmelden.
Umzug in die Schweiz
Importieren Sie Ihr Motorrad wegen eines Umzugs in die Schweiz? Dann haben Sie nach dem Import ein Jahr Zeit, um Ihr Töff beim Strassenverkehrsamt anzumelden.
Schweizer Haftpflichtversicherung nach Import
Möchten Sie Ihr Motorrad in der Schweiz nutzen, brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung. Die Höhe der Prämien unterscheidet sich je nach Versicherung. Mit einem Vergleich finden Sie die passende Motorradversicherung.
6. Motorrad und Roller anmelden: Kosten
Die Kosten unterscheiden sich je nach Kanton. In der Regel kosten Kontrollschild und Fahrzeugausweis zwischen 50 und 100 Franken.
Allenfalls müssen Sie vorgängig eine Fahrzeugprüfung machen. Diese kostet meist um die 60 Franken. Die genauen Kosten unterscheiden sich aber je nach Kanton.
7. Wie kann ich mein Motorrad abmelden?
Verkaufen Sie Ihr Motorrad? Melden Sie Ihr Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt ab. Dann geben Sie den annullierten Fahrzeugausweis der neuen Halterin oder dem neuen Halter.
Möchten Sie Ihr Motorrad im Winter nicht nutzen, können Sie die Nummernschilder hinterlegen. So sparen Sie bei der Haftpflichtversicherung und der Motorfahrzeugsteuer. Aber: Auch durch einen Sistierungsverzicht können Sie bei der Versicherung sparen. Entsorgen Sie Ihren Töff, müssen Sie den Fahrzeugausweis beim Strassenverkehrsamt annullieren.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 14.04.2021