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Autoimport in die Schweiz: Lohnt sich der Direktimport?

Autos im Ausland wirken auf den ersten Blick oft günstiger als in der Schweiz. Aber lohnt sich der Import aus einem Nachbarland wirklich – und welche Zusatzkosten entstehen? Comparis klärt auf.

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Roman Heiz

11.02.2025

Ein Abschleppwagen auf der Autobahn, der ein schwarzes Auto transportiert.

iStock / aapsky

1.Neues oder gebrauchtes Auto in die Schweiz importieren
2.Auto importieren in die Schweiz: Der Autokauf
3.Autoimport: Wie funktioniert die Zollabwicklung?
4.Was brauche ich für die Zulassung beim Strassenverkehrsamt?
5.Ist die Garantie in der Schweiz gültig?
6.Wie viel kostet der Autoimport in die Schweiz?
7.Fazit: Lohnt sich der Autoimport?

1. Neues oder gebrauchtes Auto in die Schweiz importieren

Möchten Sie ein Auto in Deutschland kaufen – und in die Schweiz importieren? Oder einen Autoimport aus einem anderen Nachbarland durchführen? Dann müssen Sie einige Punkte beachten. 

Das ist der typische Ablauf:

Sind Importautos wirklich günstiger?

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2. Auto importieren in die Schweiz: Der Autokauf

Beim Kauf eines Fahrzeugs ist ein schriftlicher Kaufvertrag empfehlenswert – auch im Ausland.

Der Kaufvertrag muss vollständige Angaben zu beiden Parteien, dem Fahrzeug und dem Kaufpreis enthalten. Stellen Sie bei Fahrzeugen mit Verkehrszulassung sicher, dass Sie alle Original-Fahrzeugpapiere erhalten.

Wichtig: Halten Sie im Vertrag fest, dass Ihnen die Verkaufspartei die Mehrwertsteuer (MWST) des Herkunftslandes nach dem Import zurückerstattet. Bei privaten Verkäufen ist keine Mehrwertsteuer enthalten. Dann entfällt die Rückforderung.

Ist das gekaufte Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs im Herkunftsland zugelassen? Dann müssen Sie es in der Regel vor der Überführung in die Schweiz abmelden.

Die Verfahren unterscheiden sich je nach Land:

  • Deutschland und Österreich: Die Abmeldung erfolgt über die zuständige Fahrzeug-Zulassungsstelle.

  • Italien: Für die Abmeldung ist das Pubblico Registro Automobilistico (PRA) zuständig.

  • Frankreich: Die Abmeldung erfolgt über das ANTS-Portal (Agence Nationale des Titres Sécurisés).

Eine Abmeldung des Fahrzeugs ist allenfalls auch im Nachhinein möglich – also nach erfolgter Überführung. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde im Herkunftsland nach den Möglichkeiten. Wichtig: Ein im Ausland angemeldetes Fahrzeug muss innerhalb von 30 Tagen in der Schweiz eingelöst werden.

Möchten Sie das Auto selbstständig in die Schweiz überführen – und es ist im Herkunftsland ordentlich abgemeldet? Dann benötigen Sie in der Regel Exportkennzeichen und eine temporäre Haftpflichtversicherung. Exportschilder sind zeitlich begrenzt gültig und speziell für Überführungsfahrten ins Ausland vorgesehen. 

  • In Deutschland und Österreich können Sie die Export-Kontrollschilder bei der Fahrzeug-Zulassungsstelle beantragen.

  • In Italien wenden Sie sich dafür an die «Motorizzazione Civile»

  • Frankreich stellt keine temporären Kontrollschilder aus. Gerade bei Fahrzeugen aus Frankreich bietet sich darum ein Transport durch eine Spedition an. Je nach vorhandener Führerausweis-Kategorie ist auch ein privater Transport mit einem Anhänger möglich.

Fragen Sie im Zweifelsfall bei den Zulassungsbehörden des Herkunftslandes oder beim Verkäufer nach den Möglichkeiten zur Überführung des Fahrzeugs. 

3. Autoimport: Wie funktioniert die Zollabwicklung?

Die Zollabwicklung umfasst üblicherweise die Ausfuhr aus dem Herkunftsland und die Einfuhr in die Schweiz. Am Zoll des Herkunftslandes (z. B. Deutschland) wird die Autoausfuhr abgewickelt. Am Schweizer Zoll erfolgt dann die Einfuhr in die Schweiz. 

Wichtig: Für eine erfolgreiche Zollabwicklung müssen eine ausgefüllte Ausfuhranmeldung (Zoll Herkunftsland) sowie eine Einfuhranmeldung (Schweizer Zoll) vorliegen. Meist lohnt es sich, diese Dokumente durch einen Dienstleister erstellen zu lassen.

Auto in die Schweiz einführen: Zollabgaben

Bei der Zollabwicklung in der Schweiz fallen die Automobilsteuer und die Mehrwertsteuer an. Für die Berechnungen ist der Fahrzeugwert gemäss Kaufvertrag massgebend.

  • Automobilsteuer: 4 Prozent des Fahrzeugwerts (Stand Januar 2025)

  • Mehrwertsteuer: 8,1 Prozent des Fahrzeugwert inkl. Automobilsteuer (Stand Januar 2025)

Nach erfolgter Verzollung stellt Ihnen das Schweizer Zollamt einen kostenpflichtigen Verzollungsnachweis (Formular 13.20 A) aus. Diesen benötigen Sie später für die Zulassung beim Strassenverkehrsamt. Er kostet 20 Franken (Stand 2025).

Die Abgaben müssen Sie grundsätzlich direkt bei der Zollstelle bezahlen.

4. Was brauche ich für die Zulassung beim Strassenverkehrsamt?

Nach dem Import können Sie Ihr Auto einlösen. Dafür müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen:

Diese Dokumente benötigen Sie normalerweise für die Fahrzeugprüfung und Verkehrszulassung:

  • Versicherungsnachweis

  • Verzollungsnachweis (Formular 13.20 A)

  • Handelt es sich beim importierten Auto um einen Neuwagen, müssen Sie eine CO₂-Bescheinigung einholen. Erfüllt das Fahrzeug bestimmte CO₂-Zielvorgaben des Bundes nicht, wird eine Gebühr fällig. Occasionen sind davon ausgenommen.

  • Ältere Fahrzeuge: Abgaswartungsdokument (AWD)

  • Falls vorhanden: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)

Für Fahrzeuge aus der EU empfiehlt sich die Beschaffung einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung – auch bekannt als Certificate of Conformity (CoC). Dieses Dokument enthält technische Merkmale und Daten des Fahrzeugs und vereinfacht die Verkehrszulassung in der Schweiz. 

Klären Sie beim Kauf, ob eine Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist. Andernfalls können Sie das CoC in der Regel beim Autohersteller selbst oder einem Online-Dienstleister beantragen.

Mit der Zulassung und den neuen Kontrollschildern steht der Nutzung Ihres Fahrzeugs auf öffentlichen Strassen in der Schweiz nichts mehr im Weg.

5. Ist die Garantie in der Schweiz gültig?

Besteht eine Herstellergarantie, sind die Schweizer Garagen des Autoherstellers zur Erfüllung von Garantieleistungen verpflichtet. Dabei gelten die Garantiebestimmungen gemäss Vertrag und Herkunftsland.

Ist die Herstellergarantie abgelaufen, lohnt sich allenfalls der Abschluss einer Anschlussgarantie durch den Hersteller oder durch einen Drittanbieter.

Informieren Sie sich vor dem Autoimport über die Garantiebedingungen. So erkennen Sie Leistungsunterschiede und treffen die richtige Entscheidung.

6. Wie viel kostet der Autoimport in die Schweiz?

Die Abgaben unterscheiden sich je nach Herkunft des Fahrzeugs, gewählten Dienstleistern und Zulassungskanton. Diese Tabelle zeigt Leistungen und Kosten (Stand 2025):

Leistung Kosten
Fahrzeugabmeldung je nach Herkunftsland
Export-Kontrollschilder je nach Herkunftsland
Haftpflicht für Export je nach Dienstleister
Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) ca. 40–300 Euro
Automobilsteuer 4 % des Fahrzeugwerts
Mehrwertsteuer 8,1 % des Fahrzeugwerts zzgl. Automobilsteuer
Erstellung Ausfuhranmeldung je nach Dienstleister
Erstellung Einfuhranmeldung je nach Dienstleister
Verzollungsnachweis 20 Franken
Motorfahrzeugkontrolle (MFK) ca. 50–70 Franken
CO₂-Sanktion (Neufahrzeuge) zum Rechner
Rahmen für Schweizer Kontrollschilder ca. 50 Franken
Fahrzeugtransport (optional) ca. 300–1’500 Franken (je nach Entfernung)
Strassenverkehrsabgaben ca. 200–800 Franken (jährlich, je nach Kanton)
Kontrollschilder & Fahrzeugausweis ca. 50–100 Franken (je nach Kanton)
Autoversicherung (Haftpflicht) Autoversicherung berechnen

Tipp: Der Import-Dienstleister Import-Butler bietet einen Online-Rechner, mit dem Sie Importleistungen kalkulieren können.

7. Fazit: Lohnt sich der Autoimport?

Ein Import lohnt sich, wenn das Sparpotenzial beim Kauf die erwarteten Überführungskosten übersteigt. Eine individuelle Berechnung der Importaufwände hilft bei der Einschätzung.

Alternativ können Sie einen professionellen Importeur beauftragen. So bezahlen Sie möglicherweise zwar etwas mehr als in Eigenregie, reduzieren aber Ihren Aufwand und das Risiko für Bearbeitungsfehler.

Vergleichen Sie unbedingt auch die Fahrzeugangebote im Schweizer Markt mit jenen im Ausland.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 16.03.2018

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