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Schadensfall beim Auto

Eine kleine Unachtsamkeit, ein heftiger Hagelsturm: Schnell ist das Fahrzeug beschädigt. Was nun? Bewahren Sie im Schadensfall Ruhe und gehen Sie Schritt für Schritt vor. So können Sie die Leistungen Ihrer Versicherung beanspruchen.

Auto beschädigt – die wichtigsten Informationen

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Was tun im Schadenfall?

Überblick verschaffen

Schalten Sie Warnblinker und Abblendlicht ein und sichern Sie die Unfallstelle mit einem Pannendreieck. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation und rufen Sie bei Bedarf Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei. Sobald es zu einem Personenschaden gekommen ist, ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten. Betreuen Sie verletzte Personen zwischenzeitlich.

Unfallprotokoll oder Polizei beiziehen

Anhand des Europäischen Unfallprotokolls, das Sie von Ihrer Versicherung erhalten, können Sie den Unfall dokumentieren. Halten Sie dabei auch die Personaldaten allfälliger Zeugen darauf fest. Sobald die Schuldfrage unklar ist, sollte die Polizei beigezogen werden. Diese übernimmt die Schadensdokumentation. Wichtig: Anerkennen Sie keine Schuld. Das Unfallprotokoll muss von allen Beteiligten unterschrieben sein.

Folgen Sie den Anweisungen der Versicherung

Anerkennen Sie keine direkten Forderungen und melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. Die meisten Versicherer verfügen über eine Online-Schadensmeldung oder eine 24h- Hotline. Halten Sie Ihre Unfallunterlagen bereit und senden Sie diese auf Anweisung der Versicherung zu.

Rechnungen direkt der Versicherung senden

Forderungen können Sie direkt Ihrer Versicherung zusenden. Diese klärt die Schuldfrage (Haftung und Betriebsgefahr) sowie die Deckung im Schadensfall und prüft die Höhe der Forderungen. Die Rechnungen werden unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes direkt beglichen.

Spezialfälle bei Autoschäden

  • Personenschaden
    Bei einem Unfall mit Personenschaden ist zwingend die Polizei aufzubieten und ein Polizeirapport für die Versicherung zu erstellen.

  • Kündigung im Schadenfall
    Nach einem von der Autoversicherung gedeckten Schadenfall darf der Kunde oder die Kundin den Autoversicherungsvertrag künden. Die Kündigung der Autoversicherung muss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Schadenkostenübernahme schriftlich und eingeschrieben erfolgen.

  • Totalschaden
    Das Auto bei einem technischen Totalschaden kann nicht mehr repariert werden. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann das Fahrzeug zwar noch gefahren werden - des hat aber keinen Wert mehr. Die Entschädigung bei einem Totalschaden ist abhängig von Alter, Kilometerstand und Neupreis des Fahrzeuges.

Erfahren Sie mehr zu den Leistungen im Schadenfall.

Kundenzufriedenheit von Schadensabwicklungen

Jährlich lässt Comparis die Versicherten ihre Autoversicherungsanbieter bewerten und vergibt die Comparis-Note. Beurteilt wird auch die Abwicklung von Schadenfällen. Zur Kundenzufriedenheit von Autoversicherungen

Vom Autokauf bis zum erfolgreich abgewickelten Schaden – Hilfreiches für jede Situation