Schweizer Mietrecht: Ihre Rechte als Mieter
Welche Rechte habe ich als Mieter in meiner Wohnung? Im Schweizer Mietrecht finden Sie Antworten – oft umfangreich und kompliziert. Comparis fasst wichtige Informationen für Sie zusammen.
Mietrecht in der Schweiz: Das Wichtigste in Kürze
Das Mietrecht in der Schweiz (OR Art. 253 bis 273c) regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Die Vermietung muss dem Mieter oder der Mieterin eine Wohnung zum Gebrauch überlassen. Im Gegenzug muss der Mieter den vereinbarten Mietzins pünktlich bezahlen. Ein Mietvertrag kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden – auch ohne schriftlichen Vertrag gilt das gesetzliche Mietrecht.
Wer zahlt welche Kosten
Der tropfende Wasserhahn, der Fleck an der Wand, die Abrechnung im Briefkasten: Die Kostenfrage kommt in vielen Formen. Kleine Ausbesserungen gehen zu Ihren Lasten, alles Grössere meistens zur Vermietung. Bei einem Schaden entscheidet die Versicherung. Ihre Möbel deckt die Hausratversicherung, das Gebäude die Versicherung der Vermietung. Hier finden Sie, welche Positionen in der Nebenkostenabrechnung stehen dürfen, wer im Schadenfall aufkommt und weitere Themen zur Kostenfrage.
Was Sie in der Wohnung dürfen
Irgendwann kommt die Idee: das Zimmer untervermieten, die Wohnung in den Ferien anbieten, das Bad neu streichen. Vieles davon ist möglich. Untervermieten dürfen Sie grundsätzlich, wenn Sie die Vermietung vorher informieren. Fürs Streichen brauchen Sie eine schriftliche Zustimmung, dafür müssen Sie es beim Auszug nicht wieder rückgängig machen. Auf dem Balkon entscheidet vor allem die Hausordnung. Hier finden Sie die Vorlage für den Untermietvertrag, die Regeln für Airbnb und den Balkon und Tipps zum Renovieren.
Wenn sich der Mietzins ändert
Ihre Miete ist nicht fixiert. Sie hängt am Referenzzinssatz, den der Bund vierteljährlich bekannt gibt, und an der Teuerung. Sinkt der Referenzzinssatz, können Sie eine Reduktion verlangen – dafür müssen Sie die Verwaltung selbst anschreiben. Eine Erhöhung gilt umgekehrt nur mit dem amtlichen Formular und mit einer Begründung. Beides wirkt auf den nächsten Kündigungstermin. Hier finden Sie, wie Sie eine Senkung verlangen und wie Sie eine Erhöhung prüfen.
Bei Konflikten und Rechtsfragen
Meist reicht schon ein Gespräch oder eine kurze Meldung. Bleibt der Mangel, halten Sie ihn fest: schriftlich melden, Fotos machen, eine Frist setzen. Kommen Sie so nicht weiter, ist die Schlichtungsbehörde am Ort Ihrer Wohnung zuständig, und ihr Verfahren ist kostenlos. Beim Mieterverband erhalten Sie zusätzlich eine Rechtsberatung. Hier finden Sie, was eine Rechtsschutzversicherung übernimmt und wie Sie bei Lärm im Haus vorgehen.
Schweizer Mietrecht: Kündigung einer Mietwohnung
Die Kündigung eines Mietvertrags ist im Schweizer Mietrecht klar geregelt. Für Wohnungen gilt eine gesetzliche Mindestkündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter eintreffen. Entscheidend ist das Empfangsdatum, nicht der Poststempel.
Gibt es im Vertrag keine speziellen Kündigungstermine, gelten die ortsüblichen Termine. Diese unterscheiden sich je nach Wohnort. Möchten Sie ausserhalb der Frist kündigen, müssen Sie einen zahlungsfähigen und zumutbaren Nachmieter stellen. Hier finden Sie wichtige Informationen rund um die Kündigung sowie eine kostenlose Kündigungsvorlage.
Mietrecht Schweiz: Häufig gestellte Fragen
Mieterinnen und Mieter haben Anspruch auf eine Wohnung, die in einem bewohnbaren und sicheren Zustand ist. Dazu zählen Sauberkeit, Trockenheit, eine funktionierende Heizung sowie intakte sanitäre Einrichtungen – ohne Sicherheitsmängel.
Zudem steht Ihnen die ungestörte Nutzung der gemieteten Räume zu. Das bedeutet: Die Vermietung darf Sie nicht in Ihrer Privatsphäre beeinträchtigen.
Kommt Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter diesen Pflichten auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht nach? Dann können Sie sich an den Mieterschutz oder die entsprechende Schlichtungsstelle wenden.
Die Vermieterin oder der Vermieter darf Ihnen eine Wohnung nur aus bestimmten Gründen kündigen. Beispiele dafür sind Eigenbedarf oder eine nicht vertragsmässige Nutzung der Wohnung (z. B. gewerbliche Nutzung). Die Kündigung muss schriftlich auf einem amtlich genehmigten Formular erfolgen. Es gilt eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten.
Sie sind verheiratet und leben in einer Familienwohnung? Dann müssen Vermieter beiden Ehepartnern ein separates Kündigungsformular schicken. Ansonsten ist die Kündigung nicht wirksam.
Unter bestimmten Umständen kann Ihnen die Vermietung die Wohnung fristlos und ausserordendlich kündigen. Beispielsweise dann, wenn Sie der Mietwohnung schweren Schaden zufügen oder wenn Sie den Mietzins trotz Mahnung nicht zahlen.
Grundsätzlich dürfen Sie den Balkon Ihrer Mietwohnung nach Ihren Wünschen nutzen. Sie können sich etwa entspannen, Pflanzen aufstellen oder Wäsche trocknen. Wichtig ist, dass Sie dabei die Rechte der Nachbarn respektieren – etwa durch Rücksichtnahme bei Lärm, Rauch oder Gerüchen. Ob Sie auf Ihrem Balkon uneingeschränkt grillieren dürfen, erfahren Sie hier.
Mieterinnen und Mieter müssen die Wohnung und alle dazugehörigen Teile (wie Balkon und Keller) sorgfältig behandeln und auf andere Hausbewohner Rücksicht nehmen. Das bedeutet, Schäden zu vermeiden und die normale Abnutzung nicht zu überschreiten.
Stellen Sie grössere Mängel oder Schäden fest, müssen Sie diese der Vermietung melden. Kleinere Reparaturen oder Reinigungen müssen Sie als mietende Person selbst übernehmen. Bei grober Verletzung der Sorgfaltspflicht kann Ihnen die Vermieterin oder der Vermieter im Extremfall fristlos kündigen.
Streit mit den Nachbarn ist ärgerlich. Aber Sie müssen sich damit nicht abfinden. Hier erfahren Sie, wie Sie bei einem Nachbarschaftsstreit am besten reagieren.
Gut zu wissen: Lärmbelästigung ist einer der häufigsten Gründe für einen Nachbarschaftsstreit. Welche Ruhezeiten gelten und wie Sie Streit mit der Nachbarschaft vermeiden, lesen Sie hier.


















