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Tauschwohnung: Wie funktioniert ein Wohnungstausch?

Der Wohnungstausch ist eine Alternative zur herkömmlichen Wohnungssuche. Comparis zeigt Ihnen, wie der Wohnungstausch funktioniert und was Sie rechtlich beachten müssen.

Alina Meister
Alina Meister

30.06.2025

Schlüsseltausch der Tauschwohnung

iStock / PrathanChorruangsak

1.Was ist eine Tauschwohnung?
2.Rechtliche Rahmenbedingungen: Ist ein Wohnungstausch legal?
3.Wie funktioniert das Prinzip Tauschwohnung?
4.Wie kann ich eine Tauschwohnung kündigen?
5.Wohnungstausch in den Ferien

1. Was ist eine Tauschwohnung?

Eine Tauschwohnung ist eine Mietwohnung, die im Rahmen eines Wohnungstauschs ihren Mieter wechselt. Dabei tauschen zwei Parteien ihre Wohnungen entweder für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft. In der Regel ist die Zustimmung der jeweiligen Vermieter erforderlich.

Gut zu wissen: Ein ähnliches Tauschprinzip gibt es auch bei Eigentumswohnungen oder -häusern. Ein solcher Tausch kommt jedoch seltener vor.

Was ist der Sinn einer Tauschwohnung?

Mit einer Tauschwohnung können Sie Wohnraum finden, der besser zu Ihren aktuellen Lebensumständen passt. Senioren können beispielsweise in kleinere und Familien in grössere Wohnungen ziehen – ohne dass zusätzliche Wohnungen gebaut werden müssen. Dadurch wird der vorhandene Wohnraum effizienter genutzt und Engpässen auf dem Wohnungsmarkt entgegengewirkt.

Wer eine begehrte Wohnung hat, sitzt auf einer starken Verhandlungsposition – beim Wohnungstausch lässt sich diese nutzen, um eine ebenso attraktive Wohnung zu finden, die besser zur aktuellen Lebenssituation passt.

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Harry BüsserComparis-Immobilienexperte

2. Rechtliche Rahmenbedingungen: Ist ein Wohnungstausch legal?

Ja, ein Wohnungstausch ist in der Schweiz grundsätzlich legal. Sie müssen allerdings beachten, dass der Tausch das Einverständnis der Eigentümerinnen oder Eigentümer voraussetzt. Sind beide Wohnungen beim selben Vermieter (z. B. bei einer Genossenschaft oder Verwaltung), müssen drei Parteien zustimmen: beide Mieter plus Vermieter. Gehören die Wohnungen verschiedenen Eigentümern, benötigen Sie die Zustimmung von vier Parteien (beide Mieter und beide Vermieter).

Eine Vermieterin oder ein Vermieter ist nie verpflichtet, den vorgeschlagenen Tauschpartner zu akzeptieren. Kündigen Sie also nicht voreilig Ihre Wohnung. Stimmt Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter dem Tausch nicht zu, stehen Sie unter Umständen ohne Wohnung da. 

Ja, Vermieterinnen und Vermieter dürfen bei einem Wohnungstausch die Miete erhöhen. Der Grund: Bei einem Wechsel der Mietpartei wird grundsätzlich ein neuer Mietvertrag abgeschlossen. Allerdings muss die Erhöhung begründet werden (z. B. durch einen steigenden Referenzzinssatz oder die Teuerung). Mehr über Ihre Rechte bei einer Mietzinserhöhung lesen Sie hier.

3. Wie funktioniert das Prinzip Tauschwohnung?

So funktioniert das Prinzip der Tauschwohnung: Zwei Mietparteien verlassen ihre Wohnungen und ziehen jeweils in die Wohnung des anderen. Beide schliessen jeweils einen neuen Mietvertrag mit der Vermieterin oder dem Vermieter der neuen Wohnung ab. 

Haben Sie sich mit einer Mieterin oder einem Mieter auf einen Wohnungstausch geeinigt, und haben die Vermieter schriftlich zugestimmt? Dann gibt es in der Regel drei Vorgehensweisen:

  1. Ordentliche Kündigung: Beide Mietparteien kündigen ihre aktuelle Wohnung ordentlich und schlagen sich gegenseitig als neue Mieter bei den Vermietern vor.

  2. Vorzeitige Kündigung mit Nachmieter: Soll der Tausch schneller erfolgen, können beide Mieter ausserhalb der üblichen Kündigungstermine kündigen und sich gegenseitig als Nachmieter vorschlagen.

  3. Untermiete: Eine weitere Möglichkeit ist, dass beide Parteien in die Wohnung des jeweils anderen ziehen und dort offiziell als Untermieter leben. Dafür muss aber in jedem Fall die Erlaubnis der Vermieter eingeholt werden. Diese Lösung eignet sich eher für einen Tausch auf Probe oder für eine befristete Zeit.

Wohnung gegen Haus tauschen – geht das?

Ja, das ist möglich. Entscheidend ist nicht, ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt, sondern dass alle beteiligten Parteien (also alle Vermieter und beide Mieter) mit dem Tausch einverstanden sind. Auch ein sogenannter Haustausch ist möglich.

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4. Wie kann ich eine Tauschwohnung kündigen?

Um eine Tauschwohnung zu kündigen, ist eine schriftliche und fristgerechte Kündigung des Mietvertrags erforderlich. Die Kündigungsfristen finden Sie in der Regel in Ihrem Mietvertrag. Möchten Sie ausserterminlich ausziehen, müssen Sie einen geeigneten Nachmieter oder eine geeignete Nachmieterin finden

5. Wohnungstausch in den Ferien

Beim Wohnungstausch während der Ferien tauschen zwei Haushalte für eine bestimmte Zeit ihre Wohnungen. In dieser Zeit wohnen beide Parteien im Zuhause des anderen. Der Vorteil: keine Übernachtungskosten und authentische Ferien. 

Sie planen einen Wohnungstausch in den Ferien? Dann sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Idealerweise lernen Sie Ihre Tauschpartnerin oder Ihren Tauschpartner im Voraus per Telefon oder Videocall kennen. So können Sie einschätzen, ob Sie der Person Ihre Wohnung anvertrauen möchten.

  • Klären Sie im Voraus Reisedaten, Erwartungen und Verantwortlichkeiten (z. B. Reinigung oder Nutzung von Geräten) schriftlich ab.

  • Ein Wohnungstausch während der Ferien gilt nicht als Untermietvertrag, solange kein Geld fliesst. Die Erlaubnis Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters benötigen Sie in diesem Fall also nicht. Aus Rücksicht sollten Sie Ihren Vermieter und Ihre Nachbarn trotzdem informieren, wer vorübergehend einzieht.

  • Beide in den Wohnungstausch involvierten Parteien sollten eine Privathaftpflichtversicherung haben. So sind Sie im Schadensfall abgesichert. Verstauen Sie zudem Ihre persönlichen Wertsachen sicher.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 30.06.2025

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